Apothekerin muss sich strafrechtlich verantworten

Gericht spricht Urteil im Glucose-Prozess

Berlin - 21.09.2023, 07:00 Uhr

Das Landgericht Köln wird am 21. September sein Urteil im Glucose-Prozess fällen. (Foto: photobyphotoboy  / AdobeStock)

Das Landgericht Köln wird am 21. September sein Urteil im Glucose-Prozess fällen. (Foto: photobyphotoboy  / AdobeStock)


Am heutigen Donnerstagvormittag wird das Urteil im „Kölner Glucose-Prozess“ erwartet. Vor dem Landgericht Köln steht eine Apothekerin, der vorgeworfen wird, sie sei für die Vergiftung von zwei Schwangeren verantwortlich, von denen eine starb, ebenso ihr ungeborenes Kind. Beide Frauen hatten zuvor eine verunreinigte Glucose-Mischung zu sich genommen. Die Staatsanwaltschaft plädiert auf eine Haftstrafe für die Pharmazeutin, die Verteidigung setzt dagegen auf einen Freispruch.

Es ist eine Horrorvorstellung für alle, die in einer Apotheke arbeiten: Im September 2019 kam es in der Heilig Geist-Apotheke in Köln-Longerich zu einer Verwechslung mit tödlichen Folgen, die bundesweit Bestürzung auslöste und für Schlagzeilen sorgte. An zwei Frauen war dort eine mit Lidocainhydrochlorid verunreinigte Glucose-Mischung zur Herstellung von Glucosetoleranztests bei Schwangeren abgegeben worden. Eine der beiden hatte wegen des bitteren Geschmacks in der Frauenarztpraxis nur einen Schluck der toxischen Lösung getrunken – sie erholte sich nach einer stationären Aufnahme rasch von der Lidocainvergiftung. Die andere Frau hat hingegen zwei Tage später in derselben Praxis die Lösung ganz ausgetrunken. Sie wurde bewusstlos in ein Krankenhaus eingeliefert, wo sie reanimiert werden musste. Gleichzeitig wurde mit einem Notkaiserschnitt ihr Kind zur Welt gebracht – es starb am darauffolgenden Tag. Die Mutter starb noch am Nachmittag des gleichen Tages an der Vergiftung.

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Vor dem Landgericht steht nun seit Juni dieses Jahres die Apothekerin, der in der Anklage vorgeworfen wurde, sie habe „unbewusst durch eine sorgfaltswidrige Verwechselung von Standgefäßen“ Glucose-Monohydrat mit Lidocainhydrochlorid verunreinigt. Damit habe sie durch Fahrlässigkeit den Tod beziehungsweise die Körperverletzung der Apothekenkundinnen verursacht. Aber auch versuchter Mord durch Unterlassen wird ihr vorgeworfen – weil sie im Fall der später verstorbenen Frau von der Vergiftung gewusst, aber die Ärzte nicht in Kenntnis gesetzt habe. Damit habe sie den Tod der Frau und ihres Babys billigend in Kauf genommen – um ihr Fahrlässigkeitsdelikt zu verdecken.

Nach einer ganzen Reihe von Verhandlungstagen mit diversen Zeugenvernehmungen soll am heutigen Donnerstag das Gericht entscheiden, ob und welche Vorwürfe wirklich haltbar sind – und welche Strafe daraus folgt. Wie der Kölner Stadtanzeiger berichtet, hat die Staatsanwaltschaft am letzten Verhandlungstag eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren für die Apothekerin beantragt. Dem Bericht zufolge sah der Ankläger den Vorwurf der fahrlässigen Tötung durch die Verwechslung der Stoffe allerdings nicht als erwiesen an. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

Laut Kölner Stadtanzeiger hat die Apothekerin die tragischen Vorfälle immer wieder bedauert und auch einer Schadensersatzzahlung an das Opfer und die Hinterbliebenen zugestimmt. Nun muss sich zeigen, wie das Gericht den Fall strafrechtlich wertet.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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