EInspraungsPläne des BMG

Lauterbach will Homöopathie als Kassenleistung streichen

Stuttgart - 11.01.2024, 10:45 Uhr

Homöopathie hat nach der Meinung von Karl Lauterbach keinen Platz in einer wissenschaftsbasierten Gesundheitspolitik.(Foto: Björn Wylezich/AdobeStock)

Homöopathie hat nach der Meinung von Karl Lauterbach keinen Platz in einer wissenschaftsbasierten Gesundheitspolitik.
(Foto: Björn Wylezich/AdobeStock)


Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will die Finanzierung homöopathischer Behandlungen durch gesetzliche Kassen streichen. Höchstens zehn Millionen Euro können dem „Spiegel“ zufolge dadurch eingespart werden. Zusatzversicherungen sollen weiter möglich sein.  

„Homöopathie macht als Kassenleistung keinen Sinn", schrieb der SPD-Politiker Karl Lauterbach auf der Online-Plattform X (früher Twitter). „Die Grundlage unserer Politik muss die wissenschaftliche Evidenz sein.“ Auch den Klimawandel könne man „nicht mit Wünschelruten bekämpfen“.

Keine Finanzierung für nicht belegten Nutzen

Wie der „Spiegel“ am Mittwochabend berichtete, verschickte Lauterbachs Ministerium ein Empfehlungspapier an andere Ministerien. Darin wird dargelegt, wo bei der gesetzlichen Krankenversicherung gespart werden kann. Dem Bericht zufolge heißt es darin: „Leistungen, die keinen medizinisch belegbaren Nutzen haben, dürfen nicht aus Beitragsmitteln finanziert werden.“ Und weiter: „Aus diesem Grund werden wir die Möglichkeit der Krankenkassen, in der Satzung auch homöopathische und anthroposophische Leistungen vorzusehen, streichen und damit unnötige Ausgaben der Krankenkassen vermeiden.“ Zusatzversicherungen sollen aber weiter möglich sein.

Mehr zum Thema

Lauterbach prüft Streichung der Satzungsleistung

Homöopathie nicht mehr auf Kassenkosten?

Lauterbach hatte bereits im Oktober 2022 gesagt, die Streichung von Homöopathie als Kassenleistung zu erwägen. „Obwohl die Homöopathie vom Ausgabenvolumen nicht bedeutsam ist, hat sie in einer wissenschaftsbasierten Gesundheitspolitik keinen Platz“, sagte er damals dem „Spiegel“. Dem Magazin zufolge würden durch die Maßnahme höchstens zehn Millionen Euro eingespart.


dpa / DAZ.online
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


3 Kommentare

Hokuspathie

von Roland Mückschel am 11.01.2024 um 12:22 Uhr

Komisch, wo sind eigentlich die ganzen Befürworter?
Schweigen.
Bin selber neutral.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

keine Ersparnis für die GKV

von Christoph Gulde am 11.01.2024 um 11:16 Uhr

Meiner Meinung nach ist es ein Wunschglaube, dass durch die Streichung der homöopathischen Arzneimittel zu Lasten der GKV Geld für ebendiese GKV eingespart werden könnte. Es werden dann eben andere Arzneimittel verschrieben, die wahrscheinlich mehr kosten.
Ein prägendes Beispiel aus meiner Anfangszeit 1983 war die Streichung von apothekenpflichtigen Halstabletten aus dem Leistungskatalog, was in der folgenden Erkältungszeit zur exponentiellen Zunahme von einem Antibiotikum geführt hatte. Hier 300 runter, da 300 rauf. 5 DM gespart - 10 DM ausgegeben. Das war die Größenordnung.
Bei aller Diskussionswürdigkeit des Für und Wider der Homöopathie: Eingespart wird damit genau wieviel?
Nix außer wieder einem Aktionismus für das Schaufenster der Politik.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

AblenkungsmaNÖver

von Astrid am 11.01.2024 um 11:05 Uhr

Wer sieht hinter dieser Ankündigung eines statistik- und evidenzorientierten Ministers eine Lösung für die wirklichen Probleme im Gesundheitswesen?...- Wer glaubt, dass sein Ministerium eine Kosten- Nutzenrechnung bei homöo-pathischen Behandlungserfolgen -und misserfolgen erhebt?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.