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Honorarumverteilung
Kassen wollen an Geld der Stadtapotheken ran
Der GKV-Spitzenverband will das Apothekenhonorar von umsatzstarken Stadtapotheken hin zu Apotheken im ländlichen Raum umverteilen. Das sagte Vorständin Stefanie Stoff-Ahnis dem Reaktionsnetzwerk Deutschland.
Die Apothekenreform des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) steckt dem Vernehmen nach im Finanzministerium fest – aber laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll der entsprechende Referentenentwurf noch vor der Sommerpause ins Kabinett. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat nun die Pfingst-Feiertage genutzt, um seine Position klarzumachen: Apotheken mit hohen Umsätzen sollen zukünftig weniger Geld pro abgegebener Packung bekommen, jene im ländlichen Raum einen „Versorgungsbonus“ bekommen. Das verriet GKV-Vorständin Stefanie Stoff-Ahnis dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
„Wir brauchen keine elf Apotheken fußläufig zum Münchner Marienplatz“, sagte Stoff-Ahnis laut dem Beitrag, der an diesem Montag veröffentlicht wurde. „Wir müssen aber dafür sorgen, dass Patientinnen und Patienten auch in der Uckermark, in Ostfriesland oder im Hunsrück eine Apotheke in der Nähe finden können.“
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Mit diesen Plänen zur Umverteilung könnte die Gleichpreisigkeit von Arzneimitteln fallen. Für die ABDA ist dies allerdings eine „rote Linie“. Ähnlich lautende Vorschläge des Ökonomen Georg Götz, die dieser innerhalb seines Gutachtens zu Lauterbachs Apothekenreformplänen formuliert hatte, werden von der Standesvertretung weiterhin unter Verschluss gehalten – wobei unsicher ist, ob sie jemals veröffentlicht werden.
Lauterbachs Umverteilungspläne
Auch Lauterbach plant zur Sicherstellung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung eine Umverteilung. Er will diese jedoch durch eine stufenweise Umstellung des prozentualen Teils des Apothekenhonorars auf den fixen bewerkstelligen. Die ABDA lehnt dies ab. Sie argumentiert, dass die Apotheken dann noch stärker von der Preisentwicklung isoliert würden als ohnehin bereits.
Unklar bleibt bei den Vorschlägen des Kassenverbands, welche Apotheken abgeben müssten und welche für einen „Versorgungsbonus“ infrage kämen. Offenbar schwebt dem GKV-Spitzenverband eine Verbindung von Umsatzstärke und geografischer Lage vor, das heißt, er geht davon aus, dass Stadtapotheken mit Blick auf den Umsatz besser dastehen als jene im ländlichen Raum.
Umsatz und Lage
Dazu heißt es von Stoff-Ahnis: „Apotheken, welche die Versorgung in der breiten ländlichen Fläche stemmen, verdienen eine wirtschaftliche Bevorzugung gegenüber Apotheken im hochfrequentierten Stadtkern.“ Diese wirtschaftliche Bevorzugung sollen „Apotheken, die wichtig sind für die Versorgung, aber aufgrund ihrer Lage nur eine geringe Anzahl an Arzneimitteln abgeben“, durch den erwähnten „Versorgungsbonus“ erfahren.
„Mythos Landapotheke“
Dem „Mythos Landapotheke“ hatte vor etwa einem Monat DAZ-Autor Thomas Müller-Bohn einen Beitrag gewidmet. Darin hält er unter anderem fest, dass es weder vom BMG noch von der ABDA verlässliche Daten dazu gibt, in welchen Lagen Apotheken tatsächlich geschlossen werden.
Darüber hinaus muss aber betont werden, dass auch in Städten eine angemessene Versorgung gegeben sein muss. Hier ist die Bevölkerungsdichte viel höher, als im ländlichen Raum und es wird eine gewisse Zahl an Apotheken benötigt, um alle versorgen zu können.
5 Kommentare
Geldumverteilung
von K.R. am 22.05.2024 um 14:15 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Geldumverteilung
von Holger am 22.05.2024 um 14:52 Uhr
Umverteilung
von Gerhard Zibulak am 21.05.2024 um 18:12 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Umverteilung
von Holger am 22.05.2024 um 10:42 Uhr
AW: Umverteilung
von Apotheker am 25.05.2024 um 10:14 Uhr
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