Analyse zur Reform der Notfallversorgung

Notfallzentren werden Apothekennotdienste grundlegend verändern

Süsel - 06.08.2024, 07:00 Uhr

Die neuen Notfallzentren können für die Apotheken eine Chance sein. (Foto: IMAGO / Eibner)

Die neuen Notfallzentren können für die Apotheken eine Chance sein. (Foto: IMAGO / Eibner)


Die Reform der Notfallversorgung wird mit den vertraglich an die Notfallzentren gebundenen Apotheken massiv auf die etablierten Notdienste wirken. Versorgungsbedarf, Personaleinsatz und Finanzierung sind ganz neu zu bewerten, aber in den Reformentwürfen geschieht dies nicht. Es wird Einschränkungen bei den übrigen Diensten geben müssen – und das bietet durchaus Chancen für die Apotheken. 

Das geplante Gesetz zur Reform der Notfallversorgung wird erhebliche Folgen für den Apothekennotdienst haben. Zu den neuen „Integrierten Notfallzentren“ sollen jeweils eine Notdienstpraxis und eine vertraglich gebundene Apotheke gehören. Diese Apotheke soll sich in „unmittelbarer Nähe“ der Praxis befinden, oder eine Apotheke in „angemessener Nähe“ – was immer das heißen mag – soll dort eine zweite Offizin betreiben.

Die Apotheke bzw. die zweite Offizin muss während der Öffnungszeiten der Notdienstpraxis geöffnet sein, also jeden Abend mindestens bis 21 Uhr sowie am Samstag und Sonntag jeweils mindestens von 9 bis 21 Uhr. Es bleibt offen, nach welchen Kriterien ausgewählt wird, falls sich mehrere Apotheken dafür bewerben.

In den Apotheken in der Nähe von Notdienstpraxen ist jetzt zu fragen, ob so viel Personal zu gewinnen ist und ob die erwartbaren Roherträge und Zahlungen aus dem Nacht- und Notdienstfonds (NNF) für dieses neue Geschäftsmodell ausreichen werden. Wie hoch die Zahlungen aus dem NNF werden, ist allerdings offen.

Viele neue Teildienste an den Notfallzentren

Die etwa 700 Apotheken an Notdienstpraxen, die an 365 Tagen im Jahr tätig sein sollen, werden jährlich 255.500 Teildienste leisten. Im Vergleich zu knapp 380.000 Volldiensten, die der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) 2023 abgerechnet hat, wäre das eine sehr erhebliche Größe. Die Kundenzahl in den übrigen Notdienstapotheken würde daraufhin massiv sinken. Zugleich würde bezogen auf das ganze Apothekensystem der Personalbedarf außerhalb der regulären Öffnungszeiten steigen, wenn zusätzlich zum bisherigen Notdienst die Apotheken an den Notdienstpraxen betrieben werden.

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Außerdem sollen die neuen Dienste aus dem NNF finanziert werden. Der soll zwar durch die Apotheken-Reform aufgestockt werden, aber das soll die Apotheken stärken, und das ist ohnehin nur eine Umverteilung zulasten der pharmazeutischen Dienstleistungen. Durch die neuen Notdienste könnte für den etablierten Notdienst sogar weniger Geld zur Verfügung stehen als bisher.

Übrige Dienste müssen ausgedünnt werden

Die Konsequenzen für den etablierten Apothekennotdienst werden im Entwurf zur Reform der Notfallversorgung nicht erwähnt, aber aufgrund der obigen Überlegungen ist offensichtlich, dass die übrigen Dienste reduziert werden müssen. Bei der Verteilung sollten die Dienste an den Notfallzentren berücksichtigt werden. Die Politik hat dafür allerdings bisher keine Schnittstellen vorgesehen. Bemerkenswert erscheint jedoch der Plan der Apotheken-Reform, die ständige Dienstbereitschaft durch Mindestöffnungszeiten zu ersetzen. Damit dürfte der Spielraum zur Gestaltung der Notdienste sehr viel größer werden.

Dabei sind viele Varianten denkbar. Die Erfahrung zeigt, dass Notdienste am Abend sehr viel mehr als mitten in der Nacht in Anspruch genommen werden. Das liegt auch nahe, denn am Abend arbeiten viele Arztpraxen noch ihre Wartezimmer ab. Das spricht dafür, mehr Teildienste am Abend einzuführen, diese auch finanziell zu unterstützen und dafür die Nachtdienste auszudünnen.

Abschaffung der Nachtdienste?

Das künftige Angebot von 255.500 Teildiensten an zentralen Orten wirft allerdings auch die Frage auf, ob der Notdienst – auch nachts – weitgehend auf diese Apotheken übertragen werden sollte. Möglicherweise reicht es aus, zusätzliche Dienste nur an außergewöhnlichen Standorten, beispielsweise auf Inseln, anzubieten.

Die größtmögliche Änderung wäre die Nachtdienste komplett abzuschaffen. Dafür gäbe es durchaus einen Anlass, denn die geplante Reform der Notfallversorgung soll das Angebot in der Nacht verbessern und eine telemedizinische oder aufsuchende Versorgung durch ambulant tätige Ärzte rund um die Uhr sicherstellen. Dann könnte sich der Apothekennotdienst in der Nacht erübrigen. Patienten mit „banaleren“ Anliegen müssten dann einige Stunden bis zum nächsten Morgen warten, aber das gilt auch für solche Fälle in der ärztlichen Versorgung.

Neue Chancen für die Apotheken

Diese Veränderungen mögen zunächst erschreckend wirken, aber sie könnten den Apotheken auch Chancen eröffnen. Denn weniger Notdienste oder die Bündelung von Diensten in wenigen Apotheken würden viele Apotheken entlasten. Dies könnte Apothekenübernahmen erleichtern und damit den Bestand von Apotheken sichern. Außerdem könnte der nötige zeitliche Spielraum für pharmazeutische Dienstleistungen geschaffen werden. 

Den Patienten könnte das alles mehr bringen, als sie die Ausdünnung der Notdienste belasten würde. Damit eröffnet sich ein breites Spektrum von Möglichkeiten, die jeweils viele Konsequenzen für die Versorgung, die Finanzierung und die Berufspolitik hätten. 


Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

pdl

von Beldowitz am 06.08.2024 um 8:46 Uhr

Endlich wird Personal für defizitäre pdl frei. Wir sind gerettet.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Ausschreibungskriterien

von Tobias Kast am 06.08.2024 um 8:17 Uhr

"Es bleibt offen, nach welchen Kriterien ausgewählt wird, falls sich mehrere Apotheken dafür bewerben."

"Es wird geschätzt, dass der Anteil der Kosten einer erstmaligen Ausschreibung von Versorgungsverträgen
nach § 12b Apothekengesetz für die Krankenhausträger bei circa 500.000 Euro liegt"

Naja... das typische wäre "billigstes Angebot gewinnt"...

Ich frage mich eher mit was für Kosten die Träger da kalkulieren werden... gerade wenn eine neue Offizin als notwendig erachtet wird, werden die Kosten nicht unerheblich sein...

Oder wird von Anfang an ein "Belieferung für Dispensation" mit ausgeschrieben und automatisch darauf verwiesen, weil "zweite Offizin im Vergleich nicht wirtschaftlich / Räumlichkeiten nicht verfügbar"...?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Neue Chancen für Apotheken

von Roland Mückschel am 06.08.2024 um 7:58 Uhr

Also der letzte Abschnitt Herr Müller-Bohn scheint mir mehr als hoch spekulativ zu sein.
Ich glaubs nicht.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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