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Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz
Gesundheitskioske sind noch nicht abgeschrieben
Kommen die Gesundheitskioske – oder nicht? Aus dem Entwurf für das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz waren sie vor dem Kabinettsbeschluss herausgefallen. Dann forderte der Bundesrat, die Kioske – in modifizierter Form – wieder aufzunehmen. Die Bundesregierung will diesen Vorschlag nun prüfen.
Die Gesundheitskioske schienen Karl Lauterbach (SPD) von Anbeginn seiner Amtszeit als Bundesgesundheitsminister ein Herzensanliegen zu sein. 2017 startete in Hamburg ein erstes Modellprojekt dieser Art, mittlerweile gibt es knapp 20 solcher niedrigschwelligen Beratungsangebote in der Republik. Lauterbachs Ziel war es, 1000 Kioske in benachteiligten Regionen und Stadtteilen zu etablieren. Sie waren ein Kernelement seines anfänglichen Referentenentwurfs für das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) – zusammen mit Primärversorgungszentren und die Gesundheitsregionen.
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Die Kioske standen schnell in der Kritik: Das BMG schlug dafür 400.000 Euro jährlich an, 74,5 Prozent davon sollte die GKV tragen, 20 Prozent die Kommunen und 5,5 Prozent die PKV. Aber sind neue Strukturen wirklich nötig? Das BMG erklärte zwar, die Kioske sollen möglichst in bereits bestehende Strukturen eingebettet werden. Aber nicht zuletzt die ABDA bezweifelte dies und übte immer wieder Kritik. Allerdings gibt es auch innerhalb der Apothekerschaft Fürsprecher der Kioske – sofern denn auch die pharmazeutische Kompetenz eingebunden wird.
Letztlich flogen die Gesundheitskioske aus dem Entwurf für das GVSG heraus – sonst hätte Lauterbach ihn wohl nicht durchs Kabinett bringen können. Allerdings war immer wieder zu hören, die Kioske sollten im parlamentarischen Verfahren wieder in das Gesetz aufgenommen werden. Nach wie vor vorgesehen ist hingegen, dass die Gründung medizinischer Versorgungszentren durch Kommunen erleichtert werden soll. Zudem soll der Hausarztberuf attraktiver gemacht und die ambulante psychotherapeutische Versorgung weiterentwickelt werden.
Länder wollen Kioske
Ende Juni hatte sich der Bundestag in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf befasst, der erste Durchgang im Bundesrat fand noch vor der Sommerpause statt. In ihrer Stellungnahme forderten die Länder, die Kioske, Primärversorgungszentren und Gesundheitsregionen wieder das GVSG einzubringen – mit Änderungen im Detail. Beispielsweise wollen die Länder den Kiosken konkrete Aufgaben überantworten, dazu gehört aber nicht die Durchführung einfacher medizinischer Routineaufgaben. Auch die Finanzierung wollen sie anders aufteilen: Die Krankenkassen sollen nur noch 50 Prozent der Gesamtkosten tragen, die PKV 5,5 Prozent und die Kommunen 44,5 Prozent.
Am gestrigen Mittwoch beschloss nun das Bundeskabinett seine Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats. Darin heißt es zur Kiosk-Empfehung aus den Ländern: „Die Bundesregierung wird den Vorschlag prüfen.“ Minister Lauterbach dürfte sich über die Vorlage des Bundesrats gefreut haben. Bald startet in Berlin wieder der parlamentarische Betrieb. Auf weitere Wandlungen im GVSG darf man gespannt sein.
1 Kommentar
Gesundheitskioske
von Roland Mückschel am 29.08.2024 um 16:12 Uhr
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