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Elektronische Patientenakte für Alle
Haben EU-Versender ePA-Zugriff?
Alle Beteiligten bereiten sich derzeit so gut wie möglich auf die elektronische Patientenakte (ePA) vor – auch die Apotheken. Doch wie sieht es eigentlich mit den niederländischen Arzneimittelversendern aus? Werden sie Zugriff auf die ePA haben?
Im kommenden Jahr startet die ePA für alle. Zunächst in den Modellregionen und, wenn dort alles gut läuft, ab Mitte Februar bundesweit. Doch die Apotheken erwartet im Januar oder Februar kein Paukenschlag, mit dem plötzlich alles anders wird. Apotheker*innen und pharmazeutisches Personal werden zwar in die ePA ihrer Kundinnen und Kunden Einblick haben, sofern diese ihnen mittels ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) Zugriff gewähren (Behandlungskontext) und die Apothekensoftware zuvor das nötige Update erhalten hat. Aber aktiv eingreifen können sie nicht.
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Von Interesse ist für sie vor allem die Medikationsliste (eML). Diese können sie einsehen, wenn die Versicherten ihre eGK bei ihnen stecken, weil sie ein E-Rezept einlösen möchten. In diese Liste laufen automatisiert die E-Rezept-Verordnungsdaten. Vermerkt wird sodann auch, was konkret die Apotheke abgegeben hat – und welche Apotheke das E-Rezept überhaupt beliefert hat. Mehr können Apotheken allerdings erst einmal nicht tun.
Pflicht und Kür
Zwar sind gesetzlich einige Aufgaben für Apotheken rund um die ePA vorgesehen, einige davon verpflichtend, andere optional. Doch diese werden erst relevant, wenn der elektronische Medikationsplan (eMP) kommt – mit der ePA 3.1., voraussichtlich Mitte Juli 2025. Dann treffen Apotheker*innen beziehungsweise das pharmazeutische Personal Unterstützungs- und Ergänzungspflichten, wenn sie Arzneimittel abgeben. So ist etwa der eMP aktuell zu halten, rezeptfrei Erworbenes und auf Papier verordnete Arzneimittel sind zu ergänzen, sofern der oder die Versicherte nicht widerspricht. Dafür soll es dann auch eine Vergütung geben. Doch deren Höhe müssen zunächst Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband aushandeln – oder, wenn das nicht klappt, die Schiedsstelle festlegen. Was die optionalen Aufgaben betrifft, so geht es beispielsweise um die Beratung zu Betroffenenrechten oder das Löschen von Daten auf Verlangen des Versicherten. Doch hier sind DAV und GKV-Spitzenverband ebenfalls erst noch gefordert, Details zu vereinbaren.
Mehrwert auch für Apotheken
Auch für Apotheken wird die ePA Mehrwerte bringen – davon ist die stellvertretende DAV-Vorsitzende Anke Rüdinger überzeugt. Es werde ihnen die pharmazeutische Betreuung erleichtern, weil sie Zugriff auf mehr Informationen hätten als bisher, sagte sie vergangene Woche bei einer Online-Veranstaltung der Gematik zum Thema ePA für alle in Apotheken.
Mit CardLink in die ePA?
Es ist davon auszugehen, dass auch die großen EU-Versender Interesse an der ePA ihrer Kundinnen und Kunden haben. Mit CardLink steht ihnen grundsätzlich ein Verfahren offen, auf die eGK und damit auch auf die ePA zuzugreifen. Aber dürfen sie das? Laut Gematik soll es ePA-Zugriffe via CardLink nicht geben. Auf Nachfrage der DAZ heißt es dort, dass es sich bei CardLink um eine „zeitlich begrenzte Technologie“ handele, „die spezifikatorisch nur im E-Rezept-Kontext verwendet werden darf“.
Allerdings: Rein technisch dürfte nicht unterscheidbar sein, ob für den Serverzugriff eine eGK in der Apotheke gesteckt oder via CardLink eingelesen wird. Wie sollten Shop Apotheke, DocMorris & Co. also abgehalten werden? Nach Informationen der DAZ sollen die zwischen der Gematik und CardLink-Anbietern geschlossenen Verträge vorsehen, dass das Verfahren ausschließlich für das E-Rezept genutzt werden darf. Wer dagegen verstoße, riskiert offenbar seinen Anschluss. Hintergrund dürfte sein, dass CardLink nur eine kurze Übergangslösung sein soll, bis alle Versicherten mit einer GesundheitsID ausgestattet sind. Es bleibt abzuwarten, wie lange das noch dauert – und wie die EU-Versender reagieren, sollte ihre Geduld überstrapaziert werden.
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