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Mineralwasser: Keine Änderung der Verordnung
Die bisherigen Vorschriften informierten die Verbraucher bereits eingehend, sagte die parlamentarische Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl im Bundestag auf eine Anfrage der SPD.
Laut Mineralwasserverordnung gebe es einen Warnhinweis für das Trinken nur in begrenzten Mengen, wenn natürliches Mineralwasser mit einem Fluoridgehalt von mehr als fünf Milligramm pro Liter gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht werde. Mineralwässer mit mehr als 1,5 Milligramm Fluorid pro Liter müßten die Aufschrift "fluoridhaltig" tragen. In der Werbung dürfe im übrigen nur auf den Fluorgehalt hingewiesen werden, wenn dieser mehr als ein Milligramm pro Liter betrage.
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