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Geschenke an Geschäftsfreunde: Bis 75 Mark - plus Versandkosten

Wer seinen Geschäftsfreunden zu Weihnachten ein Geschenk macht, der kann daran den Fiskus beteiligen, wenn er nicht mehr als 75 Mark pro Jahr dafür ausgibt.

Geschenke bis zu diesem Betrag sind "Betriebsausgaben" - solche mit einem höherem Wert in voller Höhe nicht. Es ist also nicht so, daß ein 80 Mark-Geschenk zu 75 Mark "Betriebsausgabe" und nur zu 5 Mark "Privataufwand" wäre.

Die Frage ist, ob die Verpackungs- und Portokosten in den 75 Mark-Freibetrag einzurechnen sind. Dazu das Bundesfinanzministerium: Aufwendungen zur Versendung des Geschenks gehören nicht zu den Anschaffungskosten. Sie sind also zusätzlicher Aufwand, ebenso die Mehrwertsteuer - sie allerdings nur dann, wenn sie vom Schenkenden als Vorsteuer abgezogen werden kann.
Zu klären ist noch, welche Art Geschenke einen Steuervorteil bringen. Ist die Zuwendung als Ausgleich für eine bestimmte Gegenleistung des Geschäftspartners gedacht, so zieht das Finanzamt nicht mit. Genauso wenig bei Geschenken aus Anlaß einer Beerdigung (zum Beispiel Kränze oder Blumen) oder Hochzeit.
Sollen aber mit dem Präsent "Geschäftsbeziehungen gesichert oder verbessert" werden, so zeigt sich der Fiskus großzügiger. Er beteiligt sich unter anderem an der Versendung von Geschenkkörben oder anderen typischen Geschenkartikeln wie Vasen oder Schalen - und das nicht nur zu Weihnachten.
Übrigens: Auf die Freigrenze von 75 Mark wird auch das Geschenk für den Ehepartner des Geschäftsfreundes angerechnet.



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