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Fehlender Binnenmarkt: Bangemann gegen Parallelimporte

Durch den fehlenden Binnenmarkt in Europa gibt es "Verwerfungen, die wir noch nicht im Griff haben", sagte der für Industriepolitik zuständige EU-Kommissar Martin Bangemann auf einer Handelsblatt-Konferenz am 25. November in Bonn.

So seien beispielsweise Parallelimporte von Arzneimitteln gerade kein Ergebnis einer marktwirtschaftlichen Entwicklung. Wie Bangemann ausführte, sind staatliche Festsetzungen von Preisen etwa in Spanien, die zum Teil unter den Produktionskosten lägen, der Auslöser für den Kauf von Medikamenten dort und den anschließenden Import zum Beispiel in Deutschland. Er teile in diesem Zusammenhang nicht die Auffassung des Europäischen Gerichtshofs, der dies durch die freie Marktwirtschaft gedeckt sehe, und werde sich damit befassen. Seiner Ansicht nach können durch mehr Markt im Pharma-Bereich die Preise letztlich gesenkt werden und so zur Entlastung der Sozialsysteme beitragen. Dazu sei es jedoch nötig, gesetzlich fixierte Höchstpreise abzuschaffen. Gerade das Beispiel Spanien habe gezeigt, daß es durch niedrige Preise im Land zu einem höheren Arznei-Verbrauch käme, was nicht wünschenswert sei. Die Aufgabe sämtlicher Preiskontrollen müßte sich jedoch ausnahmslos auf sämtliche Ebenen erstrecken und würde dann auch für Apothekenabgabepreise gelten, so der EU-Kommissar. Die Kommission selbst habe keine Befugnis, staatliche Preisfestsetzungen aufzuheben, allerdings sei man im Fall Spanien nur an Übergangsfristen gebunden, so daß Regelungen in der Zukunft anders aussehen könnten.
Auf einer Konferenz mit Arzneimittel-Herstellern am 8. Dezember solle diese Frage ebenso erörtert werden wie andere, noch ungelöste Probleme des fehlenden Arznei-Binnenmarkts. So gebe es unnötige, für die Industrie teure bürokratische Hemmnisse beim Switch eines Präparates vom rezeptpflichtigen Status zu OTC, da in den Fällen einige Länder auch geänderte Handelsbezeichnungen für die Produkte verlangten.
Bangemann wiederholte darüber hinaus seine bekannte Meinung zu Teleshopping und Versand, welche auch für OTC-Produkte ausnahmslos in Europa erlaubt sein müßten. Nach wie vor ist Arznei-Versand in Deutschland verboten, die einzelnen Mitgliedstaaten können dies individuell entscheiden.
Ungünstig für den angestrebten gemeinsamen Markt seien die großen Preisunterschiede von pharmazeutischen Produkten in Europa. Nach Angaben von Bangemann hat die Europäische Kommission daher das Informationssystem "Eudramat" für die Mitgliedstaaten entwickelt, mit dem ein verbesserter Nutzen vorhandener Daten geprüft werden solle. Eudramat steht für European Union Drug Regulatory Authorities Market Transparency. Transparenz werde darüber hinaus auch durch die Einführung der gemeinsamen Währung entstehen.


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