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Novel Food: Neue Nachweismethoden für gentechnisch veränderte Lebensmittel

Neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzutaten müssen entsprechend der "Novel Foods"-Verordnung gekennzeichnet werden. Seit November 1997 gilt dies auch für neuartige Lebensmittel, die vor Inkrafttreten der Novel-Foods-Verordnung nach Gentechnikrecht zugelassen wurden, hier wird die Vorschrift allerdings wegen fehlender Durchführungsvorschriften noch nicht angewendet. Die Kontrolle der ordnungsgemäßen Kennzeichnung erfolgt auf Länderebene durch die Amtliche Lebensmittelüberwachung. Die hierfür erforderlichen Nachweisverfahren für gentechnische Veränderungen werden am Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) erarbeitet. Drei Methoden wurden bereits in die Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren aufgenommen. Nun hat das BgVV zwei neue Methoden veröffentlicht, die für die Routineanalytik geeignet sind. Beide wurden an Sojabohnen entwickelt, die aufgrund ihrer gentechnischen Veränderung eine Resistenz gegenüber dem herbiziden Wirkstoff Glyphosat aufweisen. Während eine Methode den spezifischen Nachweis des für die Glyphosatresistenz verantwortlichen Gens ermöglicht, handelt es sich bei der anderen um ein Screeningverfahren. Mit diesem Screeningverfahren lassen sich alle gentechnisch veränderten Pflanzen erfassen, die sogenannte Kontrollelemente (Promotor- und Terminatorsequenzen) enthalten. Kontrollelemente sind Start- und Stopsignale, die dafür verantwortlich sind, daß der "fremde" Genabschnitt bei der Zellteilung ordnungsgemäß abgelesen und repliziert wird. Mit dem jetzt vorgestellten Screeningverfahren lassen sich Kontrollelemente nachweisen, die bei der Herstellung transgener Pflanzen besonders häufig verwendet werden. Die Anwesenheit derartiger Kontrollelemente stellt ein starkes Indiz für eine gentechnische Veränderung dar. Zur Bestätigung, daß es sich um gentechnisch veränderte Pflanzen handelt, bedarf es der Überprüfung mit einer spezifischen Methode. Nachweismethode wie Screeningverfahren basieren auf dem Prinzip der PCR (Polymerasekettenreaktion). Bei diesem Verfahren wird der für die gentechnische Veränderung charakteristische DNA-Abschnitt vervielfältigt und so einer nachfolgenden Analyse zugänglich gemacht. Die Eignung der Methode für die Routineanalytik wurde in Ringversuchen mit 25 Teilnehmern überprüft. Alle codierten Proben wurden richtig als gentechnisch verändert oder unverändert erkannt.

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