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- DAZ 30/1998
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"""Pharmacy" ändert voraussichtlich seinen Namen
LONDON (nkh). Das Londoner Restaurant mit dem Namen "Pharmacy" (Apotheke) bekam wegen seines Namens in Verbindung mit einer apothekenähnlichen Aufmachung Ärger mit der Royal Pharmaceutical Society (RPSGB). Nach Aussagen der englischen Apothekerkammer hat der Restaurantbesitzer inzwischen einer Namensänderung zugestimmt.
Das Wort Pharmacy bleibt jedoch voraussichtlich weiterhin Bestandteil des Restaurantnamens, es wird in Zukunft "Pharmacy Restaurant und Bar" heißen. Damit reagierte "Pharmacy" auf die Androhung rechtlicher Schritte gegen die Besitzer des Restaurants durch die RPSGB. Die Society sieht im Fall des Feinschmeckerlokals in der Benutzung des Namens "Pharmacy" einen Verstoß gegen die Medicines Act 1968. Diesem Gesetz zufolge darf der Name "Pharmacy" nur für bei der Royal Pharmaceutical Society (RPSGB) registrierte Unternehmen verwendet werden.
Susan Sharpe, Direktor der Rechtsabteilung der RPSGB, sagte gegenüber der DAZ: "Die Namensänderung genügt unserer Ansicht nach den Erfordernissen der Medicines Act". Auf die Frage, ob man bei der Society mit dem erzielten Kompromiß zufrieden sei, antwortete Mrs. Sharpe: "Es ist mehr eine Frage des Rechts als eine Frage des Zufriedenseins. Zumindest wird damit jedoch sichergestellt, daß die Leute nicht getäuscht werden, indem sie den Namen "Pharmacy" in einem anderen Zusammenhang sehen." Letzteres sei der Hauptgrund für die Entscheidung des Councils gewesen, gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten zu wollen.
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