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- DAZ 34/1998
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Prisma
Klonen: Strengere Gesetze
Die Bundesregierung schlägt vor, im Embryonenschutzgesetz generell zu verbieten, dass menschliche Lebewesen auf ungeschlechtliche Weise mittels einer Klonierungstechnik erzeugt werden. Die jetzige Regelung im Gesetz erfasst nur die derzeit bekannten Methoden des Klonens. Es sollen jedoch Unklarheiten beseitigt, alle strafwürdigen Fälle umfassend verboten und denkbare Umgehungsmöglichkeiten ausgeschlossen werden. Die Regierung plädiert ferner für eine Erhöhung des Strafrahmens und für die Aufnahme von Strafzumessungsgründen bei besonders schweren Fällen. Ebenso soll geprüft werden, ob ein Verbot des Klonens in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden soll.
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