Kommentar

Budgets taugen nichts

Eine Prognose darüber, wohin der Zug bei den Arzneimittelbudgets künftig fährt, ist schwierig. Nach wie vor laufen die Gespräche auf der Bundesebene weiter. Es geht um die starren Budgetgrenzen mit dem Zwang für alle Ärzte, aus ihrem Honorar bei Überschreitungen zu haften, sprich weniger Honorar zu erhalten (Kollektivregress) einerseits und die möglichen Alternativen andererseits.

Etwas scheint in Bewegung geraten zu sein. So will die rotgrüne Koalition versuchen, den Weg in Richtung individueller Richtgrößen pro Arzt zu beschreiten, Äußerungen dazu gab es vor kurzem von der SPD-Gesundheitsexpertin Gudrun Schaich-Walch. Die Regierungsfraktionen vertreten aber, dass es sich nur um ein zusätzliches Instrument handeln darf. Sie sagen daher: Budget plus Richtgrößen. Letztere sind ein Instrument der Wirtschaftlichkeitsprüfung, auch sie sind eine Art Begrenzung für die Verschreibung, eine Richtschnur getrennt für die Fachgruppen. Allerdings kann ein Arzt erklären, warum er gegebenenfalls mehr Medikamente verschreiben musste, welche Besonderheiten es gab. Aber auch hier gibt es Grenzen, bei deren Überschreitung der Mediziner über seine Verschreibungspraxis befragt wird.

Die Standesvertretung der Ärzte sagt, Richtgrößen richtig eingesetzt machen Budgets überflüssig. Alle Budgets gehörten abgeschafft. Dafür spricht einiges. Krankheit ist nicht planbar, wie passt ein Deckel für die Arzneiausgaben, der von oben fest aufgeschraubt wird, damit zusammen? Budgets sind untauglich. Wie wird sichtbar, dass eine Arzneitherapie womöglich einen teueren Klinikaufenthalt überflüssig machte?

Abschaffung der Arzneibudgets ist nicht gleichbedeutend mit einem Freifahrtschein für überflüssige Verordnungen. Selbstverständlich gelten die Regeln des Wirtschaftlichkeitsgebots weiter. Wer als Arzt nicht korrekt verschreibt, sollte in irgendeiner Form zur Rechenschaft gezogen werden können. Insgesamt muss aber die Verordnung der medizinisch indizierten Arzneimittel ohne Einschränkung laufen. Wer lege artis verordnet, sollte keinen Regress befürchten müssen. Die notwendige Information zum Verschreibungsverhalten sollte auf der regionalen Ebene ausgebaut werden. Ärzte und Apotheker müssen zum Beispiel an den Gesprächskreisen festhalten und sich hier über Arzneimitteltherapien austauschen.

Interessant, was der Verfassungsrechtler Professor Friauf zur Kollektivhaftung festgestellt hat. Er hielt dieses Sonderopfer der Ärzte schlicht für verfassungswidrig. Bleibt zu hoffen, dass die Gesundheitspolitiker sein Gutachten nicht ungelesen weglegen. Susanne Imhoff-Hasse

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