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- DAZ 25/2000
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DAZ aktuell
Darf ein BMG-Beamter eine Arzneizulassung bewerten?
Das betreffende Arzneimittel wurde vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Jahr 1997 zugelassen. Dennoch bewertete Quiring, Mitarbeiter des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), dieses Arzneimittel in der eidesstattlichen Versicherung wie folgt: "Ein Wirksamkeitsnachweis ist nicht entsprechend dem medizinischen Standard geführt." In seiner eidesstattlichen Versicherung behauptete Quiring außerdem, dass die Mitglieder der Kommission E aufgrund ihrer Sachkunde an der phytotherapeutischen Therapierichtung und deren Förderung besonders interessiert sind.
Mit der kleinen Anfrage will die FDP-Bundestagsfraktion außerdem klären, ob der Bundesregierung das Mitwirken von Professor Quiring bekannt ist bzw. ob sie dessen Mitwirkung genehmigt hat und für den Fall, dass keine Genehmigung vorlag, welche dienstrechtlichen Konsequenzen das Bundesministerium für Gesundheit daraus zu ziehen gedenkt. Außerdem wird gefragt, ob die Bundesregierung angesichts der Gesamtproblematik den Beamten für geeignet hält, als Geschäftsführer des für die Erstellung der Positivliste verantwortlichen Instituts für die Arzneimittelverordnung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu arbeiten.
Wie vom Bundesfachverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) zu erfahren war, dürfte es pharmapolitisch gesehen erklärungsbedürftig sein, wenn ein Beamter des Bundesgesundheitsministeriums, der für die Zulassungsentscheidungen des BfArM nicht verantwortlich ist, die vom BfArM erteilte Zulassung für das betreffende Arzneimittel in einem Prozess gegen die Stiftung Warentest als falsch geißelt.
Qualifikation und Objektivität der Kommission E werde dadurch in Abrede gestellt. Vor diesem Hintergrund sei die Geeignetheit bzw. Objektivität von Professor Quiring als Geschäftsführer des für die Erstellung der Positivliste verantwortlichen Instituts insbesondere mit Blick auf pflanzliche Arzneimittel zweifelhaft.
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