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DAZ aktuell
Die Vorschriften zur Qualitätssicherung im Transfusionsgesetz treten in Kraft
Die fachliche Grundlage für die Einrichtung des Qualitätssicherungssystems bilden die Hämotherapie-Richtlinien der Bundesärztekammer und des Paul-Ehrlich-Instituts. Folgende neue Bestimmungen treten in Kraft:
- In jeder Einrichtung der Krankenversorgung, die Blutprodukte anwendet, muss eine verantwortliche Ärztin oder ein Arzt für transfusionsmedizinische Aufgaben bestellt werden. Zu den Aufgaben zählen vor allem die Bereitstellung einwandfreier Blutprodukte und die Unterstützung der behandelnden Ärzte bei ihrer Anwendung (transfusionsverantwortliche Person).
- In jeder Blutprodukte anwendenden Behandlungseinheit (Station) eines Krankenhauses muss eine Ärztin oder ein Arzt beauftragt werden, für die Einhaltung der rechtlichen und ärztlichen Regelungen und Standards zu sorgen (transfusionsbeauftragte Person).
- Krankenhäuser mit Akutversorgung oder mit einer transfusionsmedizinischen Einrichtung müssen eine Transfusionskommission bilden. Diese ist für alle transfusionsmedizinischen Angelegenheiten zuständig. Sie berät die Klinikleitung und beteiligt sich maßgeblich an der Entwicklung und Pflege des Qualitätssicherungssystems.
Die Bestimmungen des Transfusionsgesetzes verlangen auch, dass die Grundsätze für die patientenbezogene Qualitätssicherung der Anwendung von Blutprodukten im Rahmen des Qualitätssicherungssystems festgelegt werden. Dazu zählt unter anderem eine detaillierte anwendungsbezogene und chargenbezogene Dokumentation, ein funktionierender fachübergreifender Informationsaustausch zwischen den ärztlichen Disziplinen, die Überwachung der Anwendung von Blutprodukten, die Aufzeichnung von anwendungsbezogenen Wirkungen und Nebenwirkungen sowie standardisierbare therapeutische Maßnahmen bei Komplikationen.
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