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DAZ aktuell
Notdienstgebühr: Keine Gefahr aus Brüssel
Er hält diese für eine erhebliche Diskriminierung derjenigen Kunden, die aufgrund eines medizinischen Notfalls ohne ihr Verschulden dringend erforderliche Arzneimittel kaufen müssen. Im Januar dieses Jahres richtete er daher die schriftliche Anfrage an die Kommission, ob es nicht ihre Aufgabe sei, dafür zu sorgen, dass einer solchen Diskriminierung abgeholfen werde.
Die Europäische Kommission schmetterte sein Anliegen ab (Abl. der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 280 E, S. 193 f. vom 3.10.2000). Die beschriebene Situation berühre das Gemeinschaftsrecht nicht, so die Ansicht der Kommission. Die nationalen eingerichteten Nachtgebühren ließen zum einen keine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit erkennen. Sie treffe in objektiver Weise alle Bürger, die in Apotheken im Nachtdienst Arzneimittel kauften. Zum anderen berühre sie weder den freien Warenverkehr mit Arzneimitteln noch die Niederlassungsfreiheit noch den Dienstleistungsverkehr. Die Kommission sieht hier also keinen Handlungsbedarf seitens der europäischen Organe.
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