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- AZ 22/2001
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Randnotitz
Wird unser System zerschlagen?
Als vor nahezu zwei Jahren das Land Berlin eine Gesetzesinitiative startete, das Apothekengesetz zu ändern, um Krankenhausapotheken die Belieferung von Alten- und Pflegeheimen zu gestatten und sie in die Versorgung von im Krankenhaus ambulant behandelten Patienten mit einzubinden, rief dies schon damals unseren heftigen Widerstand hervor.
Die Initiative lag dann eine Zeit lang auf Eis, konnte aber nicht abgebogen werden. Mittlerweile ist daraus ein handfester Entwurf zur Novellierung des Apothekengesetzes geworden mit Inhalten, die weit über das hinaus gehen, was anfangs angedacht und gewollt war. Begehrlichkeiten wurden geweckt. SPD-Politiker bauten die Initiative gewaltig aus und wollen nun - in einer Eile, die nicht nachvollziehbar ist - die Krankenhausapotheken in die ambulante Versorgung mit einbinden. Die im stationären Bereich frei kalkulierten Arzneimittelpreise sollen in den ambulanten Bereich übertragen werden: Krankenhausapotheken sollen im ambulanten Bereich mit öffentlichen Apotheken konkurrieren - ein Gedankengang, der mit einer gewissen Naivität oder Unkenntnis der Gegebenheiten behaftet ist. Denn diejenigen, die das propagieren, scheinen zu vergessen, dass die Arzneiabgabepreise der Industrie fürs Krankenhaus Teil einer Marketingstrategie sind: wenn die Präparate im Krankenhaus eingesetzt werden, besteht die große Chance, dass die Präparate "draußen" weiter verordnet werden, aber dann zu Preisen der Arzneimittelpreisverordnung - hier wird dann das Geld verdient werden.
Würden aber Krankenhausapotheken den ambulanten Bereich versorgen, könnten die Hersteller die subventionierten Preise nicht mehr aufrecht erhalten mit der Folge, dass die Preise anstiegen. Die Vorteile wären weg, aber unser bewährtes System zerschlagen. Denn das europäische Wettbewerbsrecht müsste dafür sorgen, dass ungleiche wirtschaftliche und steuerliche Bedingungen, wie sie bei Krankenhausapotheken und öffentlichen Apotheken vorliegen, beseitigt werden. Man müsste Wettbewerbsgleichheit zwischen Krankenhaus- und öffentlichen Apotheken herstellen. Das hieße z. B., Offizinapotheken dürften günstige Krankenhausware beziehen, der Mehrbesitz müsste ihnen erlaubt werden. Damit wäre unsere heutiges System zerschlagen - und letztendlich nichts gewonnen. Wozu sollte das gut sein?
Peter Ditzel
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