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Kommentar
BKK Bayern: Schließt Vertrag mit DocMorris
Schulte zeigt sich überzeugt, dass man mit dem niederländischen Vertragspartner "höchsten Qualitätsansprüchen" genüge, anwenderfreundlichen sie und zudem Effizienzvorteile für die Mitgliedskassen und deren Versicherte biete. Wie aus einer BKK-Pressemitteilung hervorgeht, möchte Schulte mit dieser Vereinbarung die Vorteile des freien Warenverkehrs innerhalb der EU für den Arzneimittelsektor nutzen. Gleichwohl sehe er, dass sich viele Versicherte unsicher seien wegen der Zuverlässigkeit des Arzneimittelversands und der persönlichen Vorteile. Nach Auffassung Schultes bestehe ein Bedarf für den Arzneiversandhandel innerhalb der deutschen Bevölkerung, wobei er sich auf die Inifes-Studie bezieht, wonach für 39 Prozent der Verbraucher ein Arzneimittelbezug per Versandapotheke "denkbar" sei. Die Leistungserbringung solle mit DocMorris wie mit einer deutschen Apotheke erfolgen nach dem Sachleistungs- und Kostenerstattgunsprinzip. Man sei bereit, so Schulte, mit andere EU-Apotheken zu verhandeln.
Friese: Klar rechtswidrig
"Deutschland verkommt offenbar zunehmend zu einem Krankenkassenstaat, in dem geltendes Recht nur noch dann beachtet wird, wenn es den Interessen der Kassenfunktionäre nutzt. " Mit diesen harten Worten kommentierte der Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Hans-Günter Friese, den Abschluss dieses Liefervertrages zwischen dem BKK Landesverband Bayern und DocMorris."Dieser Vertrag ist klar rechtswidrig", betonte Friese. Wie aus einer ABDA-Pressemitteilung hervorgeht, forderte Friese die bayerische Staatsregierung auf, diese illegalen Praktiken schnellsten zu unterbinden.
Dem Internet-Versender DocMorris ist bekanntlich mit zwei rechtskräftigen Einstweiligen Verfügungen untersagt, seine Lieferungen nach Deutschland weiter zu betreiben. Wenn ein Krankenkassenverband als Körperschaft des öffentlichen Rechts in Kenntnis dieser Umstände nun einen entsprechenden Liefervertrag abschließe und für diesen auch noch mit Hochglanzbroschüren werbe, zeuge dies von einer unglaublichen Ignoranz und Arroganz gegenüber dem Gesetzgeber, heißt es in der ABDA-Mitteilung weiter. Der Vorstandsvorsitzende dieses Verbandes, Gerhard Schulte, selbst ehemaliger Ministerialdirektor im Bundesgesundheitsministerium und damit einer der höchsten deutschen Beamten, glaube offenkundig, mit diesem offenen Rechtsbruch Fakten schaffen zu können, am Gesetzgeber vorbei und gegen dessen erklärten Willen. Die ABDA weist darauf hin, dass sich der Bayerische Landtag im vergangenen Jahr einstimmig über alle Fraktionen hinweg gegen den Versandhandel mit Arzneimitteln ausgesprochen habe. Und erst vor zwei Wochen habe die Bundesregierung in Beantwortung einer schriftlichen Frage im Bundestag nochmals eindeutig erklärt, dass Versandhandel in Deutschland nicht nur verboten, sondern dass dieses Verbot auch mit europäischem Recht konform sei. Es sei nun Aufgabe der zuständigen Aufsichtsbehörden, die Einhaltung durchzusetzen.
Friese begrüßte die schnelle Ankündigung des bayerischen Sozialministeriums, den Vertrag im Wege der Rechtsaufsicht zu überprüfen. Die angekündigte Frist bis in den April hinein hielt er allerdings nicht für akzeptabel. "Der hier begangene Rechtsbruch ist so eindeutig, dass er schnellsten unterbunden werden muss." Notfalls müsse sich der Bayerische Ministerpräsident und CDU/CSU-Kanzlerkandidat, Dr. Edmund Stoiber, persönlich einschalten. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass in Bayern offener Gesetzesbruch toleriert wird."
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