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Reform abgelehnt: Ärzte gegen Listenmedizin
Käme das jetzt geplante Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetz, wäre das das Aus für die freiberuflichen Fachärzte, da Schmidt alle als Angestellte an Gesundheitszentren oder Kliniken delegieren wolle, warnte er. Die Mediziner hoffen demnach auf die Opposition, da die Reform von Schmidt der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Auch die Opposition wolle mehr Wettbewerb, diesen aber nicht einseitig durch bloße Machtverschiebung hin zu den Kassen erreichen. Die Regierung allerdings wolle die Steuerungsmacht im Gesundheitswesen unter staatlicher Kontrolle auf die Kassen übertragen, so die KBV.
Bald alte Arzneitherapien?
Richter-Reichhelm nannte die Pläne im jüngsten Reform-Entwurf zum "Deutschen Zentrum für Qualität in der Medizin" perfide. Dieses Institut wäre nur formal unabhängig, tatsächlich aber abhängig vom Bundesgesundheitsministerium und dominiert von den Krankenkassen. Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen könne dann nichts mehr selbst entscheiden, er müsse künftig zum Beispiel Kosten-Nutzen-Empfehlungen bestimmter Arzneimittel durch das zu errichtende Zentrum berücksichtigen. Hier drohe Listen- und Zuteilungsmedizin, stellte der KBV-Chef klar.
Im Arzneimittelbereich drohe die Zurückdrängung moderner Therapien. Genannt wurde als Beispiel die Empfehlung von Professor Karl Lauterbach, einem Berater der Gesundheitsministerin, bei der Bluthochdruckbehandlung von den modernen Calcium-Antagonisten und ACE-Hemmern auf billigere Diuretika umzustellen. Hier würden die unerwünschten Arzneimittelwirkungen nicht beachtet. Richter-Reichhelm sprach sich nachdrücklich gegen Billigmedizin in der Arzneitherapie aus. Die Zeit der rotgrünen Bundesregierung bezeichnete er als verlorene fünf Jahre. Die Regierung habe zu lange das massive Einnahmeproblem der Krankenkassen verkannt und stattdessen die gesetzliche Krankenversicherung noch mit verschiedenen Maßnahmen belastet.
Angebot der Ärzte
Der KBV-Vorsitzende warb vehement für den Erhalt der freien Arztwahl. Die Kassenärzte beschlossen auf ihrer Vertreterversammlung in diesem Zusammenhang ein "Zwei-Tarif-Modell", bei dem ein Versicherter künftig zwischen einem Hausarzt-Sachleistungstarif und einem Kostenerstattungstarif entscheiden könnte. Ein solches Hausarztmodell benötige keine reduzierten Zuzahlungen zu Arzneimitteln als Bonus, wie das Ministerin Schmidt plane. Im Kostenerstattungstarif würden Transparenz und Stärkung der Eigenverantwortung durch eine prozentuale Zuzahlung realisiert.
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