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- AZ 28/2003
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Gesundheitsreform: BPI fordert Abschaffung der Aut-idem-Regelung
Der BKK-BV hatte in seiner Stellungnahme zum Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetz (GMG) erklärt, dass das bisher durch die Aut-idem-Regelung erzielte Einsparvolumen weit hinter den Erwartungen zurück bleibe und in keinem Verhältnis zum immensen Verwaltungsaufwand stehe. Die im GMG vorgesehenen Wege, mit denen die Strategien der Hersteller, die Regelung zu umgehen, eingedämmt werden sollen, nehmen dieser nicht ihre Strategieanfälligkeit, so der BKK-BV. Die Krankenkassen halten daher eine Preisbegrenzung durch Festbeträge für wirksamer und transparenter. Zudem gäben Festbeträge mehr Planungssicherheit für pharmazeutische Unternehmen.
Fahrenkamp erklärte dazu: "Jetzt haben die Krankenkassen endlich erkannt, dass die Aut-idem-Regelung nur Nachteile bringt. Die vom BKK-BV vorgelegten Zahlen belegen nachträglich, was wir schon vorher gesagt haben". Der BPI habe die Politik damals wiederholt auf die Nachteile dieser Regelung hingewiesen und darauf aufmerksam gemacht, dass bereits drei Viertel aller zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordneten Arzneimittel Generika seien. Daher könne dieser Sektor nicht wesentlich ausgeweitet werden.
Weiterhin schränkt die Regelung nach Ansicht des BPI die Therapiefreiheit des Arztes ein und gefährdet die Therapiesicherheit der Patienten, da sie oftmals nicht mehr ihre vertrauten Medikamente erhalten. Der BPI verwahrt sich allerdings gegen die Behauptung, die Pharmaindustrie wende Umgehungsstrategien bei der Aut-idem-Regelung an. "Diese Regelung ist ein dirigistisches Instrument, das auf ein funktionierendes Marktgeschehen wie Sand im Getriebe wirkt und dringend abgeschafft gehört", betonte der BPI-Hauptgeschäftsführer.
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