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- AZ 29/2003
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Deutsches Zentrum für Qualität: Kassenärzte wollen lieber Selbstverwaltung st
Das von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt geplante Institut - das derzeit bei den Konsensverhandlungen mit der Opposition ohnehin auf dem Prüfstand steht - soll die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bewerten. Maßstäbe sind medizinischer Nutzen, Qualität und Wirtschaftlichkeit. "Das Ministerium lastet dem Zentrum Herkulesaufgaben auf, die es niemals bewältigen kann", erklärte der Kassenärztechef am 8. Juli. Ein solches Institut werde Jahre brauchen, um die Aufgaben auch nur annähernd wahrnehmen zu können. Und staatsfern sei es keinesfalls, da es vorrangig Arbeiten für das BMGS erledigen solle. Zudem würden der leitende Direktor und sein Stellvertreter durch das Ministerium berufen. Auch Aufgaben, innere Struktur und institutionelle Verflechtungen mit dem BMGS ließen erkennen, dass das Zentrum als staatsnahes Institut angelegt sei.
"Keine Bedenken" hätten Ärzte und Krankenkassen jedoch gegen eine unabhängige Beratungseinrichtung innerhalb der gemeinsamen Selbstverwaltung, so Richter-Reichhelm. So habe etwa das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin seit 1999 insgesamt zehn Verfahren zu Leitlinien großer Volkskrankheiten qualitätsgeprüft und bewertet. Dieses Institut verfüge über gute Erfahrungen in der gemeinsamen Selbstverwaltung.
Den Vorteil der Selbstverwaltung sieht der KBV-Chef in der Nähe zur tatsächlichen Patientenversorgung: "Nur mit dieser Nähe lassen sich qualitätsfördernde Maßnahmen auch umsetzen", sagte Richter-Reichhelm. Der KBV-Hauptgeschäftführer Rainer Hess sieht gute Chancen, dass sich das Selbstverwaltungsmodell der Kassenärzte in den Verhandlungen zur Gesundheitsreform durchsetzen wird - denn auch die Union lehnt die Idee Schmidts als "Staatsmedizin" ab.
Staat soll nur Rechtsaufsicht haben
Gegenüber der Ärzte Zeitung (Ausgabe vom 9. Juli) erklärte Hess die Unterschiede, die ein Institut nach dem Geschmack der KBV gegenüber dem Ministeriumsmodell hätte: Die Entscheidungskompetenzen sollen ganz bei der Selbstverwaltung liegen, der Staat soll sich hingegen auf die Rechtsaufsicht beschränken. Zudem solle es als private Stiftung gänzlich unabhängig sein, nur beratende Funktionen ausüben und an den Koordinierungsausschuss angegliedert sein. Hauptaufgaben des Instituts sollen die Beurteilung evidenzbasierter Leitlinien und die Bewertung von Arzneimitteln sein. Auch Patientenvertreter sollen an den Entscheidungsprozessen beteiligt werden.
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