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- AZ 47/2003
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Sachverständigenrat: Gesundheitsreform "kein großer Wurf"
So stelle das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) nicht den erhofften “großen Wurf" dar, sondern enthalte neben einigen sinnvollen Strukturveränderungen “letztlich nur Spar- und Umfinanzierungsvorschläge", die Beitragssatzsenkungen ermöglichen sollen, heißt es in dem am 12. November in Berlin vorgelegten Gutachten.
Auf weitgehende Zustimmung stoßen beim Sachverständigenrat die Reformmaßnahmen im Arzneimittelbereich. So hatten die Wirtschaftsweisen, zu denen auch der Darmstädter Ökonom Bert Rürup gehört, bereits in ihrem Vorjahres-Gutachten vorgeschlagen, das Mehrbesitzverbot von Apotheken aufzuheben, den Versandhandel mit Arzneimitteln zuzulassen und die Preisbindung der zweiten Hand für Medikamente generell aufzuheben. Auch für eine neue Apotheker-Honorierung durch die Einführung eines Fixzuschlags hatten sich die Wissenschaftler schon vor einem Jahr stark gemacht. Die neuen Zuzahlungsregelungen – insbesondere die Praxisgebühr – treffen in ihren Grundzügen ebenfalls auf die Zustimmung der Sachverständigen.
Kritik an Ausgliederung von Zahnersatz und Krankengeld
Andere Punkte im GMG stoßen beim Rat auf weniger Zuspruch. So sei z.B. nicht zu erwarten, dass bei der Ausgliederung des Zahnersatzes aus der GKV – er soll künftig wahlweise gesetzlich oder privat gesondert abgesichert werden – der versprochene “faire Wettbewerb" zwischen den beiden Versicherungssystemen stattfinden werde. Auch die Maßnahme, dass die Versicherten zur Absicherung des Krankengeldes künftig einen zusätzlichen Beitrag in Höhe von 0,5 Beitragssatzpunkten leisten müssen, während die Arbeitgeber sich nicht an dieser Finanzierung beteiligen, erhöhe die “Intransparenz und Unsystematik" des Systems.
Plädoyer für Prämienmodell
Vor allem aber monieren die Wirtschaftweisen, dass eine “längst überfällige" und “richtungsweisende Neuorientierung der Finanzierung der GKV" noch nicht in Angriff genommen wurde. Der Rat erneuerte daher sein Plädoyer für ein Gesundheitsprämienmodell. Diesem zufolge müsste jeder Erwachsene einen für die jeweilige Krankenkasse einheitlichen Pauschalbeitrag von durchschnittlich 210 Euro zahlen. Der soziale Ausgleich würde über das Steuersystem erfolgen.
Insgesamt schätzen die Wirtschaftsweisen die Beitragssatzziele des Bundesgesetzgebers, d. h. die Absenkung des Beitragssatzes auf durchschnittlich 13,6 Prozent im kommenden Jahr, als “zu optimistisch" ein. Sie prognostizieren, dass noch innerhalb des Planungshorizonts dieser Gesundheitsreform weitere Reformen auf der politischen Agenda stehen werden.
Das gesamte Gutachten ist im Internet unter www.sachverständigenrat-wirtschaft.de abrufbar.
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