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- AZ 50/2003
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Praxisgebühr der Ärzte: Schneller zum Honorar
Dazu nimmt Dr. Klaus Theo Schröder, Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Stellung: "Im Zusammenhang mit der Praxisgebühr von einer Kassengebühr zu reden, ist nicht nachvollziehbar. Sie werden sich an die Regelungen im Gesetz halten müssen und die Praxisgebühr erheben. Tun sie es nicht, haben sie selbst den Schaden. Denn die zehn Euro sind der erste Teil des Honorars der Ärzte. Niemand wird ihnen den Betrag ersetzen, wenn sie ihn nicht kassieren. Sie erzielen durch den Einzug außerdem einen Liquiditätsvorteil. Denn bis sie von der Kassenärztlichen Vereinigung ihre Honorare bekommen, müssen sie oft Monate warten."
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