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Gesundheitsreform im Bundestag: FDP bringt ebenfalls eigenen Entschließungsantr
Der Fraktionsvorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion Wolfgang Gerhardt erklärte, man müsse den Menschen eine Perspektive für die nächsten Jahre bieten – und dafür reiche der Gesetzentwurf der Regierung nicht aus. Die Weichen für ein grundsätzliches Umsteuern müssen nun gestellt werden, so Gerhardt.
Und so rechnet der fünfseitige Antrag zunächst mit der Gesundheitspolitik der vergangenen Jahre – insbesondere unter Rot-Grün – ab. Trotz vielfältiger Kostendämpfungsmaßnahmen stiegen die Beiträge und wachse das Defizit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Gleichzeitig sinke die Qualität der medizinischen Versorgung. Der Entwurf zum GMG sei nicht geeignet, den Entwicklungen beizukommen. Vielmehr sei er geprägt von Misstrauen gegenüber Behandlern und Patienten und ein Angriff auf die Priorität freiberuflicher Lösungen.
Die FDP will es besser machen: Zur Schaffung von Planungssicherheit von Unternehmen soll der Arbeitgeberanteil zur GKV auf 6,5 Prozent festgeschrieben und steuerneutral als Lohnbestandteil ausgezahlt werden. Der Leistungskatalog der GKV soll nur noch einen Kernbereich umfassen – zahnmedizinische Behandlungen, private Unfälle und Krankengeld sollen künftig privat abgesichert werden.
Damit die Bürger auch genügend Geld für die Gestaltung ihres Versicherungsschutzes haben, fordern die Liberalen, die Steuersätze auf 15, 25 und 35 Prozent abzusenken. Für mehr Transparenz und Wettbewerb soll die Ablösung des Sachleistungsprinzips durch das Kostenerstattungsprinzip sorgen.
Für eine nachhaltige Finanzierbarkeit des Systems fordert die FDP eine kontinuierliche Umschichtung zu kapitalgedeckten Finanzierungselementen: Leistungskomplexe sollen aus der Umlagefinanzierung herausgenommen und die Versicherungspflichtgrenze herabgesetzt werden.
Klar sprechen sich die Liberalen gegen eine "Bürgerversicherung", d. h. die Einbeziehung aller Bürger in die GKV aus. Sie sei ein "gefährlicher Irrweg", so Gerhardt. Zur Entlastung der GKV wird weiterhin gefordert, versicherungsfremde Leistungen durch Steuergelder zu finanzieren und auf Arzneimittel nur noch den ermäßigten Mehrwertsteuersatz zu erheben. Von Selbstbeteiligungen soll künftig eine wirklich steuernde Wirkung ausgehen – etwa durch eine prozentuale Zuzahlung bei Arzneimitteln. Weiterhin sollen Budgets abgeschafft und die Prävention gestärkt werden. Bürokratische Überregulierung müsse auf den Prüfstand gestellt werden.
Die öffentlichen Anhörungen zu den Entschließungsanträgen der Bundestagfraktionen von FDP und Union finden derzeit gemeinsam mit den Anhörungen zum GMG-Entwurf statt: Bereits am 23. und 25. Juni befragte der Gesundheitsausschuss des Bundestags die geladenen Sachverständigen, am 26. und 30. Juni werden die Anhörungen fortgeführt. Am 8. Juli sollen die Anträge und der Gesetzentwurf erneut im Bundestag beraten werden. Eine Verschiebung dieses Termins ist theoretisch möglich, wenn sich Regierung und Union zuvor über die Reform einigen.
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