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- DAZ 51/2003
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BVA-Info
Kommentar: Hausapotheken bieten mehr
Die unterschiedliche Bewertung des EuGH von rezeptfreien und rezeptpflichtigen Arzneimitteln – bei der ersten Gruppe ist der Versandhandel erlaubt, bei der zweiten aus Sicherheitsaspekten verboten – wird vom BVA nicht geteilt. Wir meinen: Persönliche Beratung ist auch bei Aspirin oder Johanniskrautdragees wichtig.
Deshalb favorisiert der BVA das Hausapothekenmodell, bei dem ebenfalls eine Arzneilieferung bis ans Krankenbett möglich ist - aber mit pharmazeutischem Personal. Durch die pharmazeutische Betreuung aus einer Hand können potenzielle Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten und andere Sicherheitsrisiken vermieden werden. Und deutlich schneller ist die Hausapotheke auch.
Wir sollten deshalb auf die Mündigkeit der Kunden vertrauen: Die bessere Servicequalität setzt sich durch.
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