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Pharmazeutisches Recht
Berlin: Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Vom 5. Februar 2003 (aus GVBl. Berlin Nr. 8 vom 15. Februar 2003, Seite 79)
Aufgrund des § 2 Abs. 2 des Gesetzes zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen vom 20. November 2002 (GVBl. S. 343) wird hiermit bekannt gemacht, dass das Abkommen nach seinem Artikel 2 am 1. Januar 2003 in Kraft getreten ist.
Berlin, den 5. Februar 2003
Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz Heidi Knake-Werner
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