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- AZ 13/2004
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EuGH-Urteil zu Festbeträgen: Nur die Pharmaindustrie kann sich nicht freuen
Grundsätzlich dürfen Unternehmen und Unternehmensverbände in den EU-Staaten keine Entscheidungen fällen, die den wirtschaftlichen Wettbewerb behindern oder ausschalten. Vor allem Preisfestlegungen sind verboten. Der EuGH urteilte jedoch, bei der Festsetzung der Höchstbeträge durch die Krankenkassenverbände handelten diese nicht als Wirtschaftsunternehmen. Sie erfüllten lediglich eine Pflicht im Rahmen des Systems der sozialen Sicherheit in Deutschland, die ihnen der Gesetzgeber auferlegt habe. Durch das Urteil sehen sich die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen in ihrer seit Jahren vertretenen Rechtsauffassung bestätigt: Die Versuche der pharmazeutischen Industrie, die Grundprinzipien der solidarischen Krankenversicherung durch die Gerichte zu Fall zu bringen, seien nun endgültig gescheitert, resümierten die Spitzenverbände in einer gemeinsamen Erklärung. Das Urteil sei ein "ermutigendes Signal für zahlreiche noch zu bewältigende gesetzliche Aufgaben der Selbstverwaltung".
Auch der Vorsitzende der Techniker Krankenkasse Norbert Klusen zeigte sich überzeugt: "Das Urteil bedeutet ein Stück weit finanzielle Sicherheit für die gesetzliche Krankenversicherung". Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt und die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz begrüßten das Urteil ebenfalls. Widmann-Mauz erklärte, jede andere Entscheidung hätte die gesetzlichen Kassen finanziell weiter belastet. Freie Preisverhandlungen als Alternative zur Festsetzung durch die Krankenkassen würden die Gefahr einer Begrenzung der Therapiefreiheit des Arztes bedeuten und zu Kostensteigerungen führen, so die Unions-Politikerin.
BPI: Krankenkassen agieren als Kartelle
Weniger erfreut zeigte man sich bei der Pharmaindustrie: Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI), Henning Fahrenkamp nahm mit Bedauern zur Kenntnis, dass die europäische Rechtsprechung einen "ordnungswidrigen Markteingriff des Staates" in Deutschland bestätigt habe. "Festbeträge sind doch nichts anderes als mehr oder weniger willkürlich festgelegte Preisobergrenzen, mit denen die gesetzlichen Krankenkassen auf Kosten der Arzneimittelhersteller ihre Ausgaben zu begrenzen versuchen", kritisierte Fahrenkamp.
Der europäische Gesetzgeber habe genauso wenig wie der deutsche realisiert, dass Krankenkassen im deutschen Gesundheitssystem gegenüber den anderen Beteiligten als Kartelle agieren und damit uneingeschränkte Wettbewerbsvorteile genießen. Markteingriffen wie der Festbetragsregelung sei es zu verdanken, dass die deutsche Pharmaindustrie im internationalen Vergleich weit zurückgefallen sei und aus der "Apotheke der Welt" das Arzneimittelimportland Deutschland geworden sei, so BPI-Hauptgeschäftsführer Fahrenkamp.
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