Festbeträge auch für Patentgeschützte: Industrie: "Schwarzer Tag"

Bonn (im). Durch künftige Festbeträge auch für patentgeschützte Arzneimittel sieht die pharmazeutische Industrie ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung gefährdet, auch werden Patienteninteressen an verträglichere Medikamente hintangestellt. So lauteten erste Reaktionen der Hersteller auf den Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 15. Juni zu den Kriterien für neue Festbetragsgruppen. Der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI) sprach sogar von einem "schwarzen Tag" für seine Branche.

Cornelia Yzer vom Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) forderte die Bundesgesundheitsministerin auf, von ihrer Rechtsaufsicht Gebrauch zu machen. Die aktuellen Kriterien des G-BA zu Festbetragsgruppen inklusive patentgeschützter Arzneimittel müssten unter Beteiligung der Hersteller überarbeitet werden. Ginge es nach dem Bundesausschuss, kritisierte Yzer in Berlin, seien unerwünschte Wirkungen den Patienten zuzumuten, solange sie nicht zu Tod, Invalidität oder Arbeitsunfähigkeit führen. Denn nach den jüngsten Beschlüssen zählten verträglichere Arzneimittel, die zum Beispiel seltener als andere zu Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Hautausschlägen, Gewichtszunahme oder Schlaflosigkeit führten, nicht als therapeutische Verbesserung.

Yzer: G-BA vertritt Kasseninteressen

Die VFA-Hauptgeschäftsführerin warf dem Bundesausschuss vor, Interessen der Kassen gegen die der Patienten zu vertreten. Besonders die Definition, was ein therapeutischer Fortschritt ist, war zuvor so umstritten gewesen, dass der G-BA zweimal seine Beschlussfassung verschoben hatte. Yzer kritisierte auch, dass wichtige Verbesserungen von Behandlungen völlig fehlten: so die Vermeidung von Wechselwirkungen mit anderen Präparaten, ein schnelleres Eintreten des Therapieerfolgs oder die ausgeweitete Anwendbarkeit eines Arzneimittels auf weitere Krankheiten. Diese Kriterien habe der Bundesausschuss ignoriert. Von den neuen Festbeträgen sind bekanntlich nur Arzneimittel ausgenommen, die eine therapeutische Verbesserung darstellen. Yzer bemängelte, dass die Hersteller nicht zu den Entscheidungsgrundlagen vor dem Beschluss angehört wurden.

Forschungskosten nicht refinanzierbar

Nach den Worten von Henning Fahrenkamp, dem Hauptgeschäftsführer des BPI, befürchten die Unternehmen, dass sie ihre Forschungskosten nicht mehr refinanzieren können. Fahrenkamp nannte die Zusammenfassung patentgeschützter und patentfreier Medikamente in einer Gruppe "absolut unsinnig". "So wenig man Äpfel und Birnen vergleichen sollte, so wenig sollte man patentgeschützte Präparate und Generika in einen Topf werfen", sagte Fahrenkamp. Das ließe voraussichtlich die Preise der Nachahmerpräparate steigen, während die patentgeschützten Arzneimittel aus dem Markt gedrängt werden, prognostizierte der BPI-Chef. Er kritisierte das Fehlen wissenschaftlicher Kriterien, was zu den "Innovationen" zähle, und forderte neue Beratungen unter Beteiligung der Hersteller.

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