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- AZ 26/2004
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Präventionsgesetz: Kassen und Ministerium einig über Eckpunkte
Das Ministerium und die Spitzenverbände vereinbarten, dass der Bundesgesetzgeber die rechtlichen Voraussetzungen zur Gründung einer Stiftung "Gesundheitsförderung und Prävention" schafft. Dabei soll es sich um eine gemeinsame Einrichtung der Spitzenverbände der Rentenversicherung, Unfallversicherung, der Pflegeversicherung und der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) handeln. Sie hat die Aufgabe, Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention vorwiegend in außerbetrieblichen sozialen Lebensumfeldern, Modellprojekten sowie begleitende Kampagnen zu fördern und durchzuführen. Derzeit anhängige Setting-Projekte können von den Krankenkassen weitergeführt werden.
Ihre finanzielle Ausstattung soll die Stiftung von den Sozialversicherungsträgern erhalten. Geplant ist, dass jährlich 50 Mio. Euro zweckgebunden fließen - wobei die GKV mit 35 Mio. Euro den Löwenanteil übernimmt. Nach zwei Jahren und dann alljährlich wird laut Vereinbarung überprüft, ob die bereit gestellten Mittel effizient eingesetzt werden. Die entsprechenden Kriterien soll der Stiftungsrat festlegen. Mittelfristig sollen nach dem Willen des Ministeriums 40 Prozent der jährlichen Ausgaben für die Prävention über die Stiftung laufen. Der Stiftungsrat soll aus maximal 30 Mitglieder bestehen, wobei Bund, Länder und Gemeinden höchstens mit sieben Mitglieder vertreten sein sollen.
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