Pharmazeutisches Recht

Hessen: Weiterbildungsordnung

Änderung der Weiterbildungsordnung der Landesapothekerkammer Hessen, Körperschaft des öffentlichen Rechts

Gemäß Beschluss der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen vom 20. Juni 1996, genehmigt vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Jugend, Familie und Gesundheit am 2. August 1996, veröffentlicht in der PZ-Nr. 38/1996, S. 3527 ff., zuletzt geändert durch Beschluss der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen am 25. August 2004, genehmigt vom Hessischen Sozialministerium am 10. September 2004.

Änderung der Weiterbildungsordnung:

1. § 2 Abs. 2 der Weiterbildungsordnung wird wie folgt geändert: "In den Bereichen Gesundheitsberatung, Lehrtätigkeit, Ernährungsberatung, Homöopathie und Naturheilkunde, Onkologische Pharmazie und Diabetologie kann eine Weiterbildung zur Erlangung des Rechts auf Führung einer Zusatzbezeichnung erfolgen."

2. Die Änderungen treten am 1. 10. 2004 in Kraft.

Änderung der Anlage zur Weiterbildungsordnung:

1. Nach Ziffer 9. Bereich Onkologische Pharmazie wird folgende Ziffer 10. Bereich Diabetologie eingefügt:

"10. Bereich Diabetologie Die Diabetologie umfasst den Bereich der Beratung der Bevölkerung in Fragen der Prävention und Früherkennung von Diabetes mellitus, sowie die Unterstützung des Selbstmanagements und Verbesserung der Compliance von Diabetes Patienten und zielt darauf ab, langfristig Therapiequalität und Lebensqualität der Patienten zu verbessern und das Ausmaß an Komplikationen zu verringern.

Weiterbildungsziel:

Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, insbesondere in der 
– Physiologie und Pathophysiologie des Intermediärstoffwechsels 
– Klinik des Diabetes mellitus, einschließlich der Sonderformen und der Spätkomplikationen des Diabetes mellitus 
– Pharmakotherapie der Insuline und der oralen Antidiabetika 

in diagnostischen Maßnahmen (Theorie und Praxis), 
– in der Messung und Interpretation von Messergebnissen 
– in der Einweisung des Patienten in die Selbstkontrolle 
– welche Auswahlkriterien hinsichtlich Gerät und Methode zu beachten sind 

zu den verschiedenen Arten der Insulinapplikation, 
– in der Einweisung des Patienten zur korrekten Handhabung der Injektionsgeräte 
– mit welchen Fehlerquellen zu rechnen ist 
– welche Anforderungen an die Hygiene und an die Lagerung zu beachten sind 
– welche Auswahlkriterien hinsichtlich Gerät und Methode zu beachten sind 

in der informativen Begleitung bei manifestem Diabetes, 
– in der pharmazeutischen Betreuung des Diabetes Patienten 
– in der Anleitung zum Selbstmanagement 

in der Ernährung und allgemeinen Lebensführung des Diabetes Patienten, in der Organisation und Umsetzung von Schulungen und Aktionsveranstaltungen in der Apotheke.

Weiterbildungszeit und Durchführung:

Der Besuch der von der Kammer zugelassenen Seminare sowie die dreitägige Hospitation entsprechend des Curriculums ist nachzuweisen. Die Weiterbildung schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab."

2. Die Änderungen treten am 1. 10. 2004 in Kraft.

Ausgefertigt: Frankfurt am Main, den 16. September 2004 Landesapothekerkammer Hessen K. d. ö. R. gez. Dr. Gabriele Bojunga – Präsidentin –

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