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Hausarzt-/Hausapothekenvertrag: Barmer schließt Rabattverträge mit Generikaher
"Die neuen Kooperationsverträge flankieren in idealer Weise die Ziele unseres Hausarzt-/Hausapothekenvertrages, die Qualität der medizinischen Versorgung für die Versicherten zu heben und gleichzeitig Wirtschaftlichkeitsreserven zu erschließen”, erklärte Barmer-Vorstand Klaus H. Richter bei der Vorstellung der Kooperationsvereinbarung am 8. Juni in Berlin. Barmer-Vorstandschef Eckart Fiedler sprach von einem "gesellschaftspolitisch ganz wichtigen Akt".
Zweistufige Rabattvereinbarung
Die firmenindividuellen Verträge sehen zum einen Preisabschläge für einen Strukturkostenbeitrag vor, der je nach Unternehmen zwischen drei und fünf Prozent liegt. Daneben wurden Rabatte von bis zu zehn Prozent vereinbart, wenn die Umsätze der beteiligten Generikafirmen steigen. Die am 1. Juni unterzeichneten Verträge laufen zunächst ein Jahr und verlängern sich automatisch, wenn keine Kündigung erfolgt. Schon in dieser Woche soll auch CT-Arzneimittel als sechster Kooperationspartner mit ins Boot geholt werden. Richter betonte, dass die Barmer mit weiteren Herstellern - auch von Originalpräparaten - in Verhandlungen stehe.
Alle Beteiligten sollen profitieren
Die Barmer verspricht sich erhebliche Einsparungen durch die neuen Strukturverträge. Von den rund drei Mrd. Euro, die die Kasse im vergangenen Jahr für Arzneimittel ausgab, könnten Richter zufolge etwa 300 Mio. Euro jährlich eingespart werden: 200 Mio. Euro bei Generika und 100 Mio. bei so genannten Scheininnovationen. Von der Ausschöpfung dieses Potenzials sollen alle Beteiligten profitieren. Laut Vertrag werden Ärzte und Apotheker zu jeweils 30 Prozent an den Einsparungen beteiligt, die Solidargemeinschaft der Barmer kann die übrigen 40 Prozent für sich verbuchen. Die Generikahersteller können durch die Vereinbarung mit steigenden Umsätzen rechnen.
Neue Glaeske-Kommission
Wie hoch die Einsparpotenziale bei der Barmer im Einzelnen sind, soll eine neu einberufene "Arzneimittelkommission" unter dem Vorsitz von Sachverständigenratsmitglied Prof. Gerd Glaeske analysieren. Aufgabe des Gremiums wird es sein, Empfehlungen für eine qualitativ hochwertige und effiziente Arzneimitteltherapie zu erarbeiten - dazu gehören auch Hinweise auf Scheininnovationen. Ärzten und Apothekern soll so die Verordnung und Beratung unter Einschluss von Wirtschaftlichkeitsaspekten erleichtert werden, erklärte Richter.
Mehr Rechtssicherheit für Apotheken
Fritz Becker vom DAV-Vorstand begrüßte die neuen Entwicklungen im Rahmen des Hausarzt-/Hausapothekenvertrags. Sie ermöglichten eine wirtschaftlichere Verordnung auf Basis hoher Produktqualität. "Wir Apotheker werden diesen Vertrag mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen und ihn in unserer täglichen Arbeit mit Leben erfüllen", kündigte Becker an. Er lobte, dass die bislang stark eingeschränkte und schwer handhabbare Aut-idem-Regelung eine "entscheidende Weiterentwicklung" erfahre. Becker hob zudem hervor, dass der Vertrag den Apothekern Rechtssicherheit biete: Wählen sie ein Präparat eines der kooperierenden Hersteller, seien sie immer auf der sicheren Seite.
Vorfahrt für Generika
Auch Rainer Kötzle, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbands, zeigte sich überzeugt, dass durch die ergänzenden Hersteller-Verträge in der Praxis weitere Wirtschaftlichkeitspotenziale erschlossen werden können. "Wir empfehlen allen teilnehmenden Hausärzten, bei der medikamentösen Versorgung der Versicherten der Barmer zu prüfen und abzuwägen, ob unbedingt ein Originalpräparat verordnet werden muss oder ob nicht eine Umstellung auf ein gleichwertiges Generikum möglich ist", sagte Kötzle.
Hohe Akzeptanz
An dem seit 1. März laufenden Barmer-Vertrag nehmen mittlerweile rund 35.000 Hausärzte, 17.000 Apotheken und 800.000 Versicherte teil. Richter sprach von einem "unerwartet großen Erfolg" des Vertrages. Die von der Barmer selbst gesetzten Ziele seien bereits übertroffen worden.
Rabatte der pharmazeutischen Unternehmen
Auszug aus § 130a SBG V: (8) Die Krankenkassen oder ihre Verbände können mit pharmazeutischen Unternehmen zusätzlich zu den Abschlägen nach den Absätzen 1 und 2 Rabatte für die zu ihren Lasten abgegebenen Arzneimittel vereinbaren. Dabei kann auch ein jährliches Umsatzvolumen sowie eine Abstaffelung von Mehrerlösen gegenüber dem vereinbarten Umsatzvolumen vereinbart werden. Rabatte nach Satz 1 sind von den pharmazeutischen Unternehmen an die Krankenkassen zu vergüten. ...
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