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- AZ 26/2005
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Rabattverträge: Mittelständische Generikahersteller fühlen sich ausgeschlosse
Nachdem sich ratiopharm, Hexal und Co. bereits vor einiger Zeit aus dem Deutschen Generikaverband verabschiedet und den Verband ProGenerika ins Leben gerufen haben, vertritt der Deutsche Generikaverband nunmehr noch 17 mittelständische Pharmaunternehmen. Diese sehen sich schon seit geraumer Zeit durch ein Oligopol in ihrer Branche zurückgedrängt – etwa auch durch die von großen Generikafirmen gesponserte Praxissoftware. Nun müssen die Mittelständler auch zusehen, wie sie bei Rabattvereinbarungen mit Krankenkassen außen vor bleiben – denn sie sind in der Regel nicht in der Lage, Nachlässe in solcher Höhe einzuräumen, wie es ihre größere Konkurrenz kann.
Für Dr. Dietmar Buchberger, den Geschäftsführer des Deutschen Generikaverbands, ist der Konzentrationsprozess im Generikamarkt eine Gefahr für die Preise: Denn nur wo viele Mitbewerber existieren könne auch ein echter Wettbewerb um den Preis stattfinden. Bei Wirkstoffen, bei denen viele Nachahmer-Präparate auf dem Markt sind, zeige sich, dass die Preisdifferenz zum Alt-Original besonders hoch ist (z. B. Simvastatin: 24 unabhängige Generikaanbieter, 65,8 Prozent Preisdifferenz bei 100 Stück/20 mg). Umgekehrt sinkt der Preis nur wenig, wenn es nur wenige Anbieter gibt (z. B. Gabapentin: neun unabhängige Generikaanbierter, 15 Prozent Preisdifferenz bei 100 Stück/30 mg). "Hier ist der Markt klinisch tot", so Buchberger.
Kritik an neuer Arzneimittelpreisverordnung
Damit der generische Wettbewerb wieder funktionieren kann, schlägt der Deutsche Generikaverband zwei Reformoptionen vor. Einerseits sollte die Politik tätig werden, indem sie die Aut-idem-Regelung reformiert, eine echte prozentuale Zuzahlung einführt und die Arzneimittelpreisverordnung wieder ändert. Der Fixzuschlag von 8,10 Euro pro Packung habe dazu geführt, dass sich Generika verteuerten und die Preisunterschiede zum Original schmelzen.
Eine zweite Reformoption seien Rabattverträge der Krankenkassen mit Herstellern. Allerdings machen diese nach Auffassung des Verbandes nur unter bestimmten Voraussetzungen Sinn. So beeinträchtige der Abschluss von Rabattverträgen wenige Monate nach Patentablauf den Wettbewerb – für mittelständische Unternehmen bildeten diese eine "unüberwindbare Markteintrittsbarriere", betonte Kraus.
Der Verband plädiert daher dafür, dass vor dem Abschluss von Rabattverträgen eine Karenzzeit von drei bis 5 Jahren eingeräumt wird. Zudem müssten die Verträge im Wettbewerb ausgeschrieben werden und Transparenz in der Vergabepraxis herrschen. D.h. die Kontingente, um die es geht, müssten bestimmt und etwaige Ablehnungen begründet werden. Insbesondere müsse Chancengleichheit für mittelständische Anbieter bestehen. Diese Voraussetzungen sieht der Deutsche Generikaverband im Barmer-Vertrag nicht gegeben.
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