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- AZ 28/2005
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Sachsen-Anhalt: KV und AOK schließen Rahmenvertrag mit betapharm
"Hintergrund des Rabattvertrages ist, dass derjenige, der Arzneimittel bezahlt - in diesem Fall die AOK Sachsen-Anhalt - auch die Vorteile, welche die Pharmaindustrie einräumt, erhalten soll", erklärte Uwe Deh von der AOK Sachsen-Anhalt. Bislang profitierten nur Apotheken von Rabatten der Arzneimittelhersteller und erhielten beim Abkauf von Medikamenten "Rabatte in beträchtlicher Höhe". Nun nutzten die Vertragspartner die neuen Möglichkeiten des § 130 a SGB V. Im Direktvertrag wurde vereinbart, dass betapharm der AOK Sachsen-Anhalt Rabatte in unterschiedlicher Höhe auf bereits bestehende und Mehrumsätze mit den Produkten dem Unternehmen einräumt.
Darüber hinaus soll die Patientenversorgung nicht nur billiger, sondern auch besser werden. Dafür sollen nach Informationen der Vertragspartner Forschungs- und Entwicklungsprojekte sorgen, die das der betapharm angeschlossene gemeinnützige beta-Institut durchführen soll. "Der Rahmenvertrag ist das erste Beispiel dieser Art in Deutschland, weil darin neben Rabatten auch Dienstleistungen zur Verbesserung der Patientenversorgung vereinbart wurden. Mit der AOK und der KV haben wir zwei bedeutende Mitstreiter", erklärte Peter Walter, Geschäftsführer der beta healthcare GmbH & Co. KG. Auch KV-Chef Burkhard John zeigte sich überzeugt, dass die Patientenbetreuung und die soziale Beratung der Versicherten auf Grundlage des Vertrages optimiert werden kann.
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