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Hamburger Gesundheitswesen: Gemeinsam gegen den Betrug
Die Zusammenarbeit soll allen Beteiligten einen einheitlichen Informationsstand bieten und helfen, das gemeinsame Vorgehen gegen den Betrug mit Krankenversicherungskarten und Arzneimittelrezepten zu koordinieren. Mit kassenartübergreifenden Informationen soll insbesondere verhindert werden, dass systematischer Betrug durch die gezielte Verteilung auf verschiedene Krankenkassen unentdeckt bleibt. Der zügige Informationsaustausch mit dem Landeskriminalamt Hamburg soll zudem die Ermittlungsarbeit erleichtern.
Hintergrund für diese Maßnahmen sind die seit 2002 laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und des Landeskriminalamtes gegen zwei praktische Ärzte und drei Apotheker in der Hansestadt wegen des Verdachts auf Betrug und Untreue. Den Medizinern wird vorgeworfen, teilweise mit gestohlenen Krankenversicherungskarten "Luftrezepte" für verschreibungspflichtige Arzneimittel ausgestellt zu haben.
Apotheker sollen solche Rezepte abgerechnet, die Arzneimittel aber zum Teil nicht abgegeben haben. Außerdem sollen gefälschte oder gestohlene Rezepte in verschiedenen Apotheken vorgelegt und bei Hamburger Krankenkassen abgerechnet worden sein. Im Zuge der Ermittlungen wurden im Juni dieses Jahres Praxen und Apotheken durchsucht, wobei umfangreiches Beweismaterial sichergestellt worden sei. Aufgrund der bisherigen Ermittlungen gehen die Hamburger Krankenkassen von einer Schadenssumme von mindestens 500.000 Euro aus.
Wichtiges politisches Signal
Gegenüber der DAZ erklärte der Vorsitzende des Hamburger Apothekervereins, Dr. Jörn Graue, die Idee einer gemeinsamen Taskforce sei in der Politik und bei den Krankenkassen auf sehr positive Resonanz gestoßen. Diese Zusammenarbeit habe das Vertrauen in die Bemühungen der Apotheker gestärkt, Betrugsfälle zu verhindern und den weiteren Missbrauch zu Lasten der Solidargemeinschaft auszuschließen. Er hoffe, dass dies in anderen Bundesländern als Signal für ähnliche Maßnahmen verstanden werde. Denn vergleichbare Probleme dürften nicht auf Hamburg beschränkt sein. Im Zusammenhang mit jüngsten Fernsehberichten über den Missbrauch von Krankenversicherungskarten wurde über bundesweite Schäden in Höhe von jährlich einer Milliarde Euro spekuliert.
Aufgrund der neuen Zusammenarbeit in Hamburg sei beschlossen worden, dass Krankenkassen bei systematischen Betrugsfällen die Abrechnung bereits auf der Ebene der Rechenzentren stoppen können, um weitere Schäden zu vermeiden und die Geldflüsse auszutrocknen. Zugleich würden die Regelungen der Arzneilieferverträge bestehen bleiben. Demnach könnten Apotheken, in denen schwer erkennbare Rezeptfälschungen im Einzelfall nicht bemerkt und dann ordnungsgemäß beliefert wurden, diese Rezepte weiterhin abrechnen.
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