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DAZ aktuell
Klage wegen Knoblauch als Arzneimittel
Die Kommission sieht darin einen Verstoß gegen den freien Warenverkehr. Vergleichbare Präparate würden in anderen Mitgliedsstaaten als Nahrungsmittel gelten. Die Einstufung der Knoblauchkapseln als Arzneimittel in Deutschland ziehe ein aufwändiges Zulassungsverfahren nach sich, heißt es in einer Pressemitteilung der Kommission in Brüssel vom 18. März.
Demnach will sie ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedsländer zu Parallelimporten anstrengen. Dass Einfuhrverfahren für diese speziellen Arzneimittel in Europa entweder völlig fehlten oder – falls vorhanden – unzulänglich seien, bewertet die Kommission als negativ. Es sei nicht hinnehmbar, dass Parallelimporte noch einmal dieselben Prüfungen wie die identischen oder fast identischen zugelassenen Medikamente durchlaufen müssten.
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