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Pharmazeutisches Recht
Berlin: Änderung der Hauptsatzung
Vom 15. März 2005 (aus ABl. Berlin Nr. 31 vom 1. Juli 2005, Seite 2298) Telefon (0 30) 31 59 64-0
Die Delegiertenversammlung der Apothekerkammer Berlin hat am 15. März 2005 aufgrund § 10 Abs. 1 des Gesetzes über die Kammern und die Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Berliner Kammergesetz) in der Fassung vom 4. September 1978 (GVBl. S. 1937, 1980), zuletzt geändert durch Artikel I § 10 des Gesetzes vom 15. Oktober 2001 (GVBl. S. 540), in Verbindung mit § 5 Abs. 9 der Hauptsatzung der Apothekerkammer Berlin vom 4. November 1993 (ABl. 1995 S. 994), zuletzt geändert am 4. November 2003 (ABl. 2004 S. 98), folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen:
Die Hauptsatzung wird wie folgt geändert:
I. 1. In § 5 Abs. 9 wird nach ... die Bildung von Ausschüssen ergänzt "so weit nach dieser Hauptsatzung nicht die Zuständigkeit des Vorstandes gegeben ist," 2. In § 6 wird als neuer Absatz 8 eingefügt: (8)Der Vorstand beruft die Mitglieder der nach der Weiterbildungsordnung zu bildenden Prüfungsausschüsse. 3. In § 6 wird der bisherige Absatz 8 Absatz 9. 4. In § 9 Abs. 7 werden die Worte "nach § 68 ff. der Verwaltungsgerichtsordnung" gestrichen. 5. In § 16 werden die Anführungszeichen vor und nach im "Amtsblatt für Berlin" gestrichen. 6. § 18 wird § 17.
II. Die Änderung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin in Kraft.
Beschlossen:
15. März 2005
Norbert Bartetzko
Präsident
Dr. Christian Belgardt
Vizepräsident
Genehmigt: 13. Juni 2005
Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz
Ausgefertigt: 21. Juni 2005
Norbert Bartetzko
Präsident
Dr. Christian Belgardt
Vizepräsident
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