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- AZ 29/2006
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Offener Brief: Herr Minister, warum brechen Sie das Recht?
Fragen an den saarländischen Justizminister
Mit einer Pressemeldung vom 3. Juli haben Sie, Herr Hecken, die Öffentlichkeit wissen lassen, dass es Ihrer Landesregierung gelungen ist, die "bekannte holländische Internetapotheke DocMorris" im Saarland anzusiedeln. Sie sprechen dabei von der "Innovationsbereitschaft der Landesregierung" und von einem "Glücksfall" für Ihr Bundesland und meinen damit die 50 Arbeitsplätze, die die DocMorris-Apotheke geschaffen hat, und die von DocMorris in Aussicht gestellten "300 qualifizierten Arbeitsplätze", die noch geschaffen werden sollen - wenn es denn dazu kommt. Sie rühmen sich, dass Ihr Land DocMorris für eine Ansiedlung gewinnen konnte aufgrund enger Zusammenarbeit zwischen Wirtschafts- und Gesundheitsministerium, und nicht ein anderes Bundesland.
Sie reden in Ihrer Pressemeldung auch davon, dass "keine Nachteile für unsere Apotheker entstehen". Herr Minister, Ihrer Biografie entnehme ich, dass Sie von Haus aus Jurist sind - Sie sollten ein Apothekengesetz lesen können. Dort steht, dass eine Apothekenbetriebserlaubnis nur einem Antragsteller erteilt werden kann, der die deutsche Approbation als Apotheker besitzt (§ 2 Apothekengesetz). Außerdem besagt § 8, dass mehrere Personen eine Apotheke nur in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer Offenen Handelsgesellschaft betreiben dürfen. Die Betriebserlaubnis wurde hier aber der DocMorris AG erteilt, einer Kapitalgesellschaft! Warum brechen Sie bewusst das Recht?
Ihrer Pressemeldung ist bereits zu entnehmen, dass Sie mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Denn vorbeugend haben Sie ein europarechtliches Gutachten eines "renommierten Rechtswissenschaftlers" erstellen lassen, das Ihre Entscheidung untermauert. Der Öffentlichkeit aber machen Sie dieses Gutachten nicht zugänglich, wie ich von Ihrem Pressesprecher erfahren habe. Es ist trivial: Ein Gutachten ist kein Gesetz - warum also, Herr Justizminister Hecken, brechen Sie das Gesetz? Was ist, wenn sich eine weitere niederländische oder eine englische Versandapotheke im Saarland niederlassen will? Erkennen Sie überhaupt die Gefahr, dass durch Ihre Erlaubnis das Fremdbesitzverbot und möglicherweise auch das Mehrbesitzverbot ausgehebelt werden? Wie verträgt sich Ihre Entscheidung mit der Richtung Ihrer Partei, der CDU, deren Vertreter sich bisher unisono für den Erhalt des Fremd- und Mehrbesitzverbotes in seiner heutigen Form einsetzen? Auf Ihre Antwort warten 21.500 deutsche Apotheken.
Peter Ditzel
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