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- DAZ 32/2006
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Selbstmedikation
Kontra: Nur der Arzt kann entscheiden
Triptane sind keine klassischen Schmerzmittel, sondern ausschließlich in der Behandlung der Migräne und des Cluster-Kopfschmerzes wirksam und nicht vergleichbar mit unspezifischen Schmerzmitteln wie Acetylsalicylsäure, Paracetamol oder Ibuprofen.
Triptane sind seit über 16 Jahren international im Handel. Bei Patienten mit Gefäß-, Herz- und Kreislauferkrankungen können sie gefährliche unerwünschte Nebenwirkungen verursachen mit einer Häufigkeit von etwa 1 : 1.000.000. Andere Nebenwirkungen unter Triptanen treten in etwa 1 bis 3% der Fälle auf, wobei im Vordergrund Kribbelgefühle der distalen Extremitäten, ein Kloßgefühl im Hals oder ein Engegefühl um die Brust stehen. Herzschmerzen werden bereits als Warnsym–ptom angesehen. Generell kann deshalb nur der Arzt entscheiden, ob eine Behandlung mit einem Triptan sinnvoll ist oder ob Kontraindikationen (insbesondere vaskulärer Art) vorliegen, die die Verschreibung eines Triptans nicht zulassen. Ebenfalls kann nur der Arzt auf Grund seiner Befunderhebung und der Untersuchung das Risiko einer Behandlung festlegen.
Dies gilt auch für die Beratung des Patienten hinsichtlich der Einnahmehäufigkeit. Triptane können bei Einnahme an mehr als acht Tagen pro Monat wiederum Kopfschmerzen auslösen, die nur durch Entzug behandelt werden können.
Eindeutige ärztliche Tätigkeit Naratriptan ist ein Triptan, das sich, was die Verkaufszahlen angeht, in Deutschland im Vergleich zu anderen Triptanen nicht durchgesetzt hat. Es ist nun geplant, anlässlich der Freigabe von Naratriptan die Diagnose einer Migräne einschließlich der Risiken einer Behandlung mittels eines umfangreichen Fragebogens in der Apotheke durchführen zu lassen.
Beim Durchspielen dieses Fragebogens mit mehreren meiner Patienten ist von einem durchschnittlichen Aufwand von zehn Minuten auszugehen. Testkäufe haben inzwischen gezeigt, dass diese Beratungsleitlinien vom Apotheker verständlicherweise nicht oder nur kursorisch durchgeführt werden. Unabhängig davon handelt es sich um eine eindeutige ärztliche Tätigkeit, was einschließt, dass die rechtliche Verbindlichkeit eines "Risiko–checks" durch einen Apotheker oder durch Angestellte einer Apotheke erhebliche forensische Risiken birgt. Dies kann auch dadurch nicht kompensiert werden, dass kaum noch Zwischenfälle unter der Naratriptan-Therapie gemeldet werden. Triptane sind seit über 16 Jahren auf dem Markt. Die Erfahrung mit Ergotamin-Präparaten aus den 80er Jahren, die deutlich mehr Nebenwirkungen aufwiesen, hat gezeigt, dass mit Dauer der Markteinführung die Meldung von Nebenwirkungen nachlässt.
Keine Erstdiagnosen außerhalb der ärztlichen Praxis Entsprechend hat die Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (DMKG) in einer eindeutigen und expliziten Stellungnahme davor gewarnt, Erstdiagnosen von Kopfschmerzen sowie die Einschätzung von Kontraindikationen und des Risikos der Behandlung außerhalb der ärztlichen Praxis vorzunehmen.
Gefahr: Unkontrollierte Einnahme Ein weiteres – nicht unbedingt theoretisches Risiko – besteht in einer unkontrollierten Einnahme von Naratriptan ohne ärztliche Kontrolle. Trotz des hohen Preises von 4,86 Euro pro Tablette wird es immer wieder den Kopfschmerzpatienten geben, der den Gang zum Arzt vermeidet und sich mit seinen Kopfschmerzen selbst behelfen will. Dadurch besteht eine Missbrauchsgefahr mit einem daraus resultierenden Triptan-induzierten Kopfschmerz und konsekutiver Dosissteigerung. Dies kann auch nicht dadurch kompensiert werden, dass mehr als zwei Tabletten Naratriptan nur über Rezeptpflicht zu erhalten sind. Bei der heutigen Apothekendichte dürfte es wohl kein Problem sein, sich auch mehrere Packungen mit zwei Tabletten zu besorgen.
Aus meiner Sicht ist es wünschenswert, dass sich Naratriptan als OTC-Präparat nicht durchsetzt und der Migränepatient auch weiterhin die Betreuung durch den Arzt mehr schätzt als eine unkontrollierte Selbstmedikation mit allen damit verbundenen Risiken.
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