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Ersatzkassen starten Ausschreibung
Wie die Verbände am 1. März mitteilten, handelt es sich bei den ausgeschriebenen Wirkstoffen um Amoxicillin, Ciprofloxacin, Clarithromycin, Clindamycin, Omeprazol, Roxithromycin, Simvastatin, Tilidin/Naloxon und Tramadol. Anders als bei den AOK-Verträgen erwarten die Ersatzkassen von den Unternehmen keine prozentualen Rabattangebote. Sie schreiben die Preise stattdessen selbst aus (Ziel-Herstellerabgabepreise) und die Hersteller können entscheiden, ob sie diese Preise akzeptieren und ihre Präparate entsprechend rabattieren. Bei der Erstellung der Preisliste haben sich die beteiligten Ersatzkassen nach eigenen Angaben am jeweils niedrigsten auf dem Markt befindlichen Preis orientiert. Maßgeblich bei der Rabattberechnung ist nicht der Apothekenverkaufspreis sondern der Herstellerabgabepreis.
Die Verträge sollen am 1. April in Kraft treten und zunächst ein Jahr lang gelten. Ab diesem Zeitpunkt sind die Apotheken nach den Vorgaben des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes verpflichtet, bei bestehenden Verträgen zwischen Krankenkassen und Pharmaherstellern die rabattierten Medikamente abzugeben, wenn der Arzt nicht die Substitution für das von ihm verordnete Arzneimittel ausgeschlossen hat. Sollte es wiederholte kurzfristige Lieferprobleme geben oder der Hersteller langfristig zur Lieferung unfähig sein, ist nach dem Mustervertrag ein sofortiges Kündigungsrecht der Krankenkassen vorgesehen.
Einsparungen von 30 Mio. Euro erwartet
Die VdAK/AEV-Vorstandsvorsitzende Dr. Doris Pfeiffer erklärte, die Ersatzkassen wollten mit den Rabattverträgen die gesetzlichen Spielräume nutzen, um die Arzneimittelversorgung im Interesse der Versicherten wirtschaftlicher zu gestalten. Sie geht davon aus, dass mit den Vereinbarungen bis zu 30 Mio. Euro gespart werden können. Pfeiffer forderte Pharmahersteller, Ärzte und Apotheker auf, die Vereinbarungen aktiv zu unterstützen. Die beteiligten Unternehmen könnten mit höheren Verordnungsanteilen rechnen, wenn die Ärzte die rabattierten Arzneimittel verstärkt verordnen. Eine Mengenzusage machen jedoch auch die Ersatzkassen nicht. Die Ärzte hätten den Vorteil, dass die Verordnung rabattierter Arzneimittel bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen entlastend berücksichtigt werde. Nicht zuletzt sparten die Krankenkassen und damit auch die Versicherten als Beitragszahler, wenn die Ausgaben der Krankenkassen für Arzneimittel sinken. Pfeiffer kündigte zudem an, dass die Verträge um weitere umsatzstarke Wirkstoffe ergänzt werden, wenn sich die Rabattvereinbarungen bewähren.
8,7 Millionen Versicherte betroffen
Tätig wurden die Verbände im Auftrag der Deutschen Angestellten Krankenkasse DAK, der Hanseatischen Krankenkasse HEK, der Hamburg Münchener Krankenkasse HMK, der Handelkrankenkasse hkk, der Gmünder Ersatzkasse GEK, der Krankenkasse für Bau- und Holzberufe HZK sowie der KEH Ersatzkasse. Insgesamt sind 8,7 Millionen Menschen bei den sieben Kassen versichert. .
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