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- AZ 18/2007
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Keine Eile bei Kosten-Nutzenbewertung
"Wir befinden uns noch in der Findungsphase", sagte Hess bei einem Symposium des Verbands Forschender Arzneimittelhersteller (VFA). Bevor man mit der KNB starten könne, müssten G-BA, IQWiG und das Ministerium sorgfältig klären, wie das Verfahren ausgestaltet sein soll. Dies werde mindestens bis Ende des Jahres dauern. Bis dahin setzt der G-BA weiterhin auf die Nutzenbewertung – mit dieser sei man bislang schon zu abschließenden Ergebnissen gekommen, betonte Hess. So habe sich bei Sortis oder Analoginsulinen kein Zusatznutzen belegen lassen – eine Kostenbewertung war daher nicht mehr nötig.
Zugleich machte Hess deutlich, dass die Hersteller von der anstehenden Diskussion um das KNB-Verfahren nicht erwarten sollten, dass ihre Wünsche umfassend berücksichtigt werden. Der VFA hatte bereits Ende März gefordert, dass das Verfahren der KNB die Einhaltung internationaler Standards, umfassende Beteiligungsrechte – auch für die Hersteller – und eine durchgehende Verfahrenstransparenz sicherstellen müsse (siehe AZ Nr. 14/15, 2007, S. 2):
Hess sagte zu, dass man sich darüber unterhalten müsse, wie die Industrie beteiligt werden kann. Als "Verfechter maximaler Verfahrenstransparenz" stimmt er den VFA-Forderungen teilweise zu. Allerdings seien der G-BA und das IQWiG in diesem Punkt "etwas unterschiedlicher Ansicht", so Hess. Was die Beteiligungsrechte betrifft, ist der Jurist zurückhaltender: Der VFA will diese insbesondere durch "Scoping-Workshops" sicherstellen. Bereits im Vorfeld einer KNB sollen sich die Beteiligten hier über relevante Fragestellungen verständigen. Hess verwies darauf, dass das Gesetz lediglich ein Recht zur Stellungnahme der Beteiligten vorsieht. Überdies seien die Scoping-Workshops "beileibe kein internationaler Standard". Mit dem vom VFA geforderten "internationalen Standard" hat Hess ohnehin seine Probleme – dieser müsse für Deutschland erst noch gefunden werden. Dabei sei zu bedenken, dass sich die deutsche KNB in einem Punkt wesentlich von vergleichbaren Verfahren im Ausland unterscheide: Sie findet nämlich nach der Zulassung eines Arzneimittels statt. Und das auch nicht unmittelbar, sondern erst drei bis fünf Jahre später. Diese Zeit fordern die Hersteller ein, um aussagekräftige Daten aus dem Versorgungsalltag generieren zu können – Hess hat hierfür Verständnis. Doch stehe man damit vor dem Problem, dass Patienten nach einigen Jahren möglicherweise eine Therapie "weggenommen" wird, die anderswo gar nicht erst zugelassen werde. .
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