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- AZ 30/2007
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G-BA: Früherkennungs-Beratung wird Pflicht
Wurde die Beratung durchgeführt, fallen die Versicherten – soweit sie zu Chronikern werden – unter die auf ein Prozent reduzierte Zuzahlungsgrenze. Die Regelung gilt zunächst nur für Früherkennungsuntersuchungen von Brust-, Darm- und Gebärmutterhalskrebs. Aus Sicht des G-BA-Vorsitzenden Rainer Hess habe man "einen gangbaren Weg gefunden, diesem gesetzlichen Auftrag verantwortungsvoll und angemessen nachzukommen"..
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