Aktuelles Urteil
(bü). Der in der Pflegeversicherung erhobene Beitragszuschlag von 0,25 Prozent für Versicherte ohne Kinder ist verfassungskonform. Das Hessische Landessozialgericht: Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Entlastung pflegeversicherter Eltern dürfe durch einen Zuschlag für Kinderlose umgesetzt werden. Es sei dem Gesetzgeber freigestellt gewesen, ob er die Differenzierung zwischen Eltern und Kinderlosen durch die Entlastung der einen oder die Belastung der anderen Gruppe vornehmen wolle.
(Az.: L 8 P 19/06)
AZ 2007,
Nr. 40, S. 7, 30.09.2007
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