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- AZ 42/2007
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Versandhandel: Fortschritt oder Gesundheitsgefährdung?
Lutz Tisch, ABDA-Geschäftsführer für Arzneimittelrecht, betonte, dass der Versandhandel mit Arzneimitteln die Sicherheitsmechanismen für die Abgabe von Medikamenten an Patienten untergrabe. Die Politik müsse sich einer Generaldebatte stellen, ob der Verbraucherschutz durch die Umgehung der Apothekenpflicht ausgehöhlt werden soll. Was der Gesetzgeber beim Versandhandel für verzichtbar halte, könne auch in der ortsgebundenen Arzneimittelversorgung nicht gefordert werden, warnt Tisch. "Die durch Gerichtsurteile zugelassene Kooperation von Versandhändlern und Drogerien pervertiert die Apothekenpflicht."
Ein Lanze für den Versand brach dagegen der Vorsitzende des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA), Johannes Mönter: "Deutsche Versandapotheken sind Vorbild für die Etablierung europäischer Standards im Arzneimittelversand", erklärte er mit Blick auf die im September vom Europarat beschlossene Resolution zu den Anforderungen an den Versandhandel mit Medikamenten (siehe AZ Nr. 38, 2007, S. 1). Deutsche Versandapotheken erfüllten all diese Forderungen, so Mönter. Es sei noch nicht vorgekommen, dass Kunden von zugelassenen deutschen Versandapotheken Fälschungen erhalten hätten. An die ABDA appellierte der BVDVA-Vorsitzende, die Diskussion zu versachlichen: Ihre permanenten Angriffe verunsicherten die Verbraucher und schadeten seriösen Versandapotheken, die mit illegalen Anbietern "in einen Topf geworfen" werden..
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