- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 31/2007
- Ständige Impfkommission
Arzneimittel und Therapie
Ständige Impfkommission
Neue Impfempfehlungen besonders für den Gesundheitsdienst
Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) hat ihre Impfempfehlungen aktualisiert: Es wurden bei mehreren Impfungen Anwendungshinweise geändert oder Empfehlungen präzisiert. Vor allem bei der Masern-Impfung hat die STIKO den Kreis derjenigen erweitert, die im Zusammenhang mit einem beruflichen Erkrankungsrisiko geimpft werden sollten: Empfohlen wird die Impfung nun für Beschäftigte aller Fachrichtungen des Gesundheitswesens mit Kontakt zu Patienten.
Neu aufgenommen wurde die Impfung gegen humane Papillomaviren (HPV), die Gebärmutterhalskrebs verursachen können. Diese Impfung wurde bereits im März 2007 für alle zwölf bis 17 Jahre alten Mädchen empfohlen. Die STIKO weist darauf hin, dass diese Impfung nicht die Krebs-Früherkennungsmaßnahmen ersetzt, da sie nicht gegen alle HPV-Typen schützt, die einen Tumor verursachen können.
Bezüglich der Masern-Impfung hat die STIKO den Kreis derjenigen erweitert, die im Zusammenhang mit einem beruflichen Erkrankungsrisiko geimpft werden sollten, sofern sie nicht aufgrund einer durchgemachten Masernerkrankung geschützt sind. Empfohlen wird die Impfung nun für Beschäftigte aller Fachrichtungen des Gesundheitswesens mit Kontakt zu Patienten und in allen Gemeinschaftseinrichtungen, zum Beispiel Schulen und Kinderheime. Die STIKO berücksichtigt damit die Erfahrungen aus den großen Masernausbrüchen der vergangenen Jahre. Dabei waren häufiger als früher ältere Kinder, Jugendliche sowie Erwachsene erkrankt. Die STIKO betont die Notwendigkeit von Impfungen nach Kontakt zu Masernkranken und erweitert die Impfempfehlung auf alle Kontaktpersonen, die nicht oder nur einmal geimpft sind oder deren Immunstatus unklar ist.
G-BA muss Kostenübernahme entscheiden
Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung werden aufgrund des am 1. April 2007 in Kraft getretenen GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes künftig Anspruch auf Schutzimpfungen haben. Zuvor war die Kostenübernahme durch die Kassen freiwillig. Voraussetzung ist, dass die Impfungen in der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aufgeführt sind. Im G-BA-Beschluss von Ende Juni 2007 wurden die seit Juli 2006 bestehenden STIKO-Empfehlungen, einschließlich der im März ausgesprochenen Impfempfehlung gegen HPV, bis auf geringfügige Abweichungen vollständig berücksichtigt. Der Beschluss wurde dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Über die aktuellen Empfehlungen der STIKO muss der G-BA innerhalb von drei Monaten entscheiden. <
QuelleAktuelle Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut. Epidemiologisches Bulletin Nr. 30 vom 27. Juli 2007.ck
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.