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Kind und Apotheke
Impfungen für Kinder und Jugendliche
Impfungen zählen zu den wirksamsten und daneben auch kostengünstigsten medizinischen Präventionsmaßnahmen. Sie schützen vor:
- schweren Infektionskrankheiten, für die es zur Zeit noch keine oder nur begrenzte Therapiemöglichkeiten gibt (z. B. Diphtherie, Tetanus, Tollwut),
- möglichen schweren Komplikationen bei Infektionskrankheiten (z. B. Masernenzephalitis),
- möglichen schweren Krankheitsverläufen bei Risikopatienten (z. B. Influenzaimpfung bei Kindern und Jugendlichen mit Asthma) sowie vor
- Infektionskrankheiten, die bei einer Infektion während der Schwangerschaft (z. B. Röteln) oder kurz vor oder nach der Geburt (z. B. Windpocken) zu schweren Schäden beim Kind führen können.
Während der Nutzen vieler Impfungen nicht infrage gestellt wird (z. B. Diphtherie-, Tetanusimpfung), gibt es zu einigen Impfungen – auch in Fachkreisen – kontroverse Diskussionen (z. B. zur Windpockenimpfung).
Die STIKO teilt die von ihr empfohlenen Impfungen in folgende Kategorien ein:
- Standardimpfungen (S) mit allgemeiner Anwendung ("Regelimpfungen");
- Auffrischimpfungen (A);
- Indikationsimpfungen (I);
- Impfungen aufgrund eines erhöhten beruflichen Risikos (B);
- Impfungen aufgrund von Reisen (R);
- postexpositionelle Prophylaxe/Riegelungsimpfungen (P) bei Kontaktpersonen in Familie und Gemeinschaft.
Auf die wichtigsten Reiseimpfungen (Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis, Meningokokken-Meningitis, Tollwut und Typhus) wurde bereits im Teil 4 "Reisen mit Kindern (siehe DAZ 2007, Nr. 23, S. 56 bis 63) ausführlich eingegangen.
Auf Indikationsimpfungen und postexpositionelle Impfungen wird in diesem Beitrag nur kurz verwiesen (siehe Kästen).
Diphtherie: In westlichen Ländern zurück gegangen
An dieser Infektionskrankheit starben früher – insbesondere in Kriegs- und Krisenzeiten – jährlich Tausende von Menschen. Seit etwa 20 Jahren treten in Deutschland nur noch Einzelfälle auf. In anderen Teilen der Welt ist die Diphtherie trotz eines auch dort beobachteten Rückganges noch immer endemisch (z. B. Russische Föderation, Afghanistan, Indischer Subkontinent, einige afrikanische Länder) und es wurde in den letzten Jahren ein Wiederaufflammen der Erkrankung registriert. Deshalb wird eine rechtzeitige und lückenlose Immunisierung und regelmäßige Auffrischungen (auch im Erwachsenenalter) für sehr wichtig erachtet. Bei Diphtherie-Erkrankungen ist primär überwiegend der Respirationstrakt betroffen. Diese Primärinfektion der Atmungsorgane betrifft hauptsächlich die TonsillopharyngealRegion, es kann aber auch eine laryngeale, nasale oder tracheobronchiale Primärinfektion vorliegen. Die Krankheit beginnt meist allmählich mit Halsschmerzen, Temperaturen bis zu 39°C und Schluckbeschwerden. Später kommt es zu Heiserkeit, Gaumensegellähmungen und Lymphknotenschwellungen. Die Schwellung im Bereich des Halses kann unter Umständen so massiv sein, dass es zur Obstruktion der Atemwege und zum Ersticken kommen kann. Die Impfung mit einem Diphtherie-Toxoidimpfstoff ist Bestandteil der von der STIKO empfohlenen Grundimmunisierung und besteht aus vier Impfdosen. Ab dem vollendeten 2. Lebensmonat werden drei Impfungen im Abstand von vier Wochen, im 12. bis 14. Lebensmonat die vierte Impfung verabreicht. Meist erfolgt eine Kombination mit anderen Impfungen (Tetanus, Pertussis, z. B. Pentavac®). Ab dem vollendeten 5. bis 6. und ab dem vollendeten 9. bis 17. Lebensjahr ist eine Auffrischimpfung notwendig, dafür wird ein Impfstoff mit reduziertem Diphtherietoxoid-Gehalt (d) eingesetzt (z. B. Td-Virelon®).
Haemophilus influenzae Typ b (Hib)
Durch das Hib-Bakterium sind vor allem junge Säuglinge und Kleinkinder gefährdet, da es in diesem Alter unter anderem schwere Hirnhautentzündungen hervorrufen kann. Mit der Einführung der Hib-Impfung konnte die Zahl der Erkrankungen drastisch reduziert werden.
Die Impfung ist Bestandteil der Grundimmunisierung und besteht – je nach Impfstoff – aus zwei bzw. drei Impfdosen ab dem vollendeten 2. Lebensmonat im Abstand von vier Wochen und einer dritten bzw. vierten Impfung im 12. bis 14. Lebensmonat (z. B. Infanrix® IPV+Hib). Bei verspäteter erster Impfung nach dem 18. Lebensmonat wird nur eine Dosis verabreicht. Auffrischimpfungen sind nicht notwendig, da die Wahrscheinlichkeit schwerer Hib-Infektionen nach dem fünften Lebensjahr sehr gering ist.
Hepatitis B
Hepatitis B ist keine klassische Kinderkrankheit sondern eine Viruserkrankung, die hauptsächlich durch Blutprodukte und ungeschützten Geschlechtsverkehr übertragen wird.
Die Hepatitis-B-Impfung (z. B. HBVaxpro®) ist Bestandteil der Grundimmunisierung und besteht – je nach Impfstoff – aus zwei bzw. drei Impfdosen ab dem vollendeten 2. Lebensmonat im Abstand von vier Wochen und einer dritten bzw. vierten Impfung im 12. bis 14. Lebensmonat (siehe Abb. Impfkalender). Zwischen dem 9. und 17. Lebensjahr sollten alle bis dahin nicht geimpften Jugendlichen eine Grundimmunisierung erhalten bzw. einen unvollständigen Impfschutz komplettieren lassen. Unter bestimmten Umständen (siehe Kasten "Postexpositionsprophylaxe") erhalten Neugeborene direkt nach der Geburt eine aktive und/oder passive Immunisierung gegen Hepatitis B.
Für Mädchen ab 12 Jahren empfohlen: HPV-Impfung
Die Immunisierung gegen humane Papillomaviren (HPV) ist die jüngste STIKO-Impfempfehlung und zielt darauf ab, bei Mädchen im Alter zwischen zwölf und 17 Jahren die Krankheitslast durch Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom) deutlich zu reduzieren. Unter den zurzeit etwa 70 bekannten HPV-Typen gelten die Typen 16, 18, 31 und 45 als Hochrisiko-Typen für diese Erkrankung. Bei etwa 70% der sexuell aktiven Frauen erfolgt im Laufe des Lebens einen Infektion mit einem oder mehreren dieser Typen.
Der derzeit zugelassene HPV-Impfstoff (Gardasil® , zugelassen für die Altersgrupe neun bis 26 Jahre) schützt vor den onkogenen HPV-Typen 6, 11, 16, und 18 und ist zur Prävention von Zervixkarzinomen, Zervixdysplasien, dysplastischen Läsionen der Vulva und äußeren Genitalwarzen indiziert. Die Grundimmunisierung besteht aus drei Einzeldosen zum Zeitpunkt 0, nach zwei und sechs Monaten. Sie sollte möglichst vor Aufnahme des ersten Geschlechtsverkehrs abgeschlossen sein. Über die Dauer der Immunität und den daraus abzuleitenden Zeitpunkt für eine Auffrischimpfung liegen noch keine abschließenden Erkenntnisse vor; nach bisherigen Studien hält die Wirkung bis zu fünf Jahre an. Die Impfung ersetzt nicht die von der GKV übernommenen Früherkennungsuntersuchungen für Gebärmutterhalskrebs. In der klinischen Prüfung befindet sich außerdem der gegen die HPV-Typen 16 und 18 entwickelte Impfstoff Cervarix® .
Masern: wieder epidemieartige Ausbrüche
In den letzten Jahren ist es in Deutschland (2001/2002 in Bayern, 2002/2003 in Niedersachsen, 2005 in Bayern und 2006 in Baden-Württemberg) zu Masernausbrüchen mit mehreren hundert Fällen gekommen, wofür die teilweise niedrigen Durchimpfungsraten verantwortlich gemacht werden. Die STIKO weist in ihren Empfehlungen besonders darauf hin, dass Masern keine harmlose Infektionskrankheit sind, sondern mit schweren Komplikationen (z. B. Masernenzephalitis) verbunden sein können. Der Masern-Impfstoff enthält abgeschwächte (attenuierte) Lebendviren und sollte laut STIKO in Kombination mit der Impfung gegen Mumps und Röteln (MMR-Impfung, z. B. MMR Triplovax®) erstmalig im Alter von zwölf bis 14 Monaten verabreicht werden. Steht die Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung bevor, kann die Erstimpfung auch schon vor dem 12. Monat (jedoch nicht vor dem 9. Monat) erfolgen; die Zweitimpfung wird in diesem Fall für den Beginn des 2. Lebensjahres empfohlen (Abstand mindestens vier Wochen). Spätestens am Ende des 2. Lebensjahres sollten beide Impfungen verabreicht worden sein.
Spezifische Prophylaxe vor Meningokokken-Meningitis
Hirnhautentzündungen (Meningitiden) können durch verschiedene Viren oder Bakterien hervorgerufen werden. Erreger der eitrigen und oft lebensbedrohlichen Meningokokken-Meningitis sind gramnegative unbewegliche Diplokokken (Neisseria meningitides), von denen zurzeit 13 verschiedene Serotypen bekannt sind. Mehr als 90% aller Meningokokken-Infektionen werden durch die Serotypen A, B, C, W135 und Y hervorgerufen. In Deutschland treten vor allem die Serotypen B und C auf. Gegen den Serotyp B gibt es zurzeit keinen Impfstoff. Zur Immunisierung gegen die anderen Serotypen stehen Polysaccharid- und Konjugat-Impfstoffe zur Verfügung. Polysaccharid-Impfstoffe (z. B. Mencevax® ACWY) enthalten gereinigte Bruchstücke der Bakterienkapsel, sie können nach dem 2. Lebensjahr verabreicht werden. Bei Konjugat-Impfstoffen (z. B. Meningitec® , Menjugate®) sind Kapsel-Polysaccharide an Proteine (z. B. von Corynebacterium diphtheriae) gekoppelt, damit ist eine Immunogenität auch bei Kindern unter zwei Jahren (ab vollendetem 3. Lebensmonat) gegeben. Bei Impfung von Kindern unter einem Jahr sind zwei Impfdosen (Mindesabstand zwei Monate) erforderlich, Kindern ab einem Jahr wird eine Impfdosis verabreicht.
Die STIKO empfiehlt eine Impfung gegen Meningokokken der Serogruppe C als Standardimpfung allen Kindern ab vollendetem 12. Lebensmonat. Zu wenige Erfahrungen gibt es bezüglich der gleichzeitigen Gabe mit einigen anderen Impfstoffen (z. B. Pneumokokken-Konjugatimpfstoff, MMRV-Impfstoff).
Die Meningokokken-Impfung zählt außerdem zu den Reiseimpfungen.
Mumps (Ziegenpeter)
Während bei der Infektion mit Mumpsviren im Kindesalter meist nur eine schmerzhaften Entzündung der Ohrspeicheldrüse (Parotitis) auftritt, kann es bei Jugendlichen und Erwachsenen zu schwereren Krankheitsverläufen und Komplikationen wie Eierstock- oder Hodenentzündungen kommen, weshalb die Impfung im Kindesalter empfohlen wird.
Der Impfstoff gegen Mumps enthält abgeschwächte (attenuierte) Lebendviren. Die Impfung erfolgt am sinnvollsten in Kombination mit der Impfung gegen Masern und Röteln, erstmalig ab vollendetem 11. Lebensmonat, ein zweites Mal ab dem 15. Lebensmonat (siehe Abb. Impfkalender). Zwischen der ersten und zweiten Impfung muss ein Mindestabstand von vier Wochen eingehalten werden. Spätestens am Ende des 2. Lebensjahres sollten beide Impfungen gegeben worden sein. Jugendliche, die nur einmal geimpft wurden, sollten bis zum 18. Lebensjahr eine zweite Impfung erhalten.
Pertussis (Keuchhusten)
Die STIKO empfiehlt für alle Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensmonat eine dreimalige Impfung gegen Keuchhusten im Abstand von vier Wochen und eine vierte zwischen dem 12. und 14. Lebensmonat.
Jeweils zwischen dem 5. und 6. und zwischen dem 9. und 17. Lebensjahr sollte eine Auffrischimpfung durchgeführt werden (siehe Abb. Impfkalender). Die Empfehlung zur erstgenannten Auffrischimpfung ist relativ neu; sie wurde erstmalig 2006 gegeben, da seit einigen Jahren eine Anstieg der Pertussis-Inzidenz im Schulkindalter beobachtet wird. Anstelle des früher verwendeten Ganzkeim-Impfstoffs, der zum Teil starke Nebenwirkungen (Fieber, Rötungen) hervorrief, wird heute ein azellulärer Impfstoff verwendet. Allerdings ist in Deutschland kein monovalenter Pertussis-Impfstoff mehr auf dem Markt. Daher erfolgt die Immunisierung mit Kombinationsimpfstoffen (z. B. Infanrix® , Pentavac®). Kinder, die an Keuchhusten erkrankt waren, sollten nach etwa zehn Jahren eine Impfung erhalten. Die STIKO empfiehlt ausdrücklich, vor der Geburt eines Kindes bei den Geschwistern und anderen engen Kontaktpersonen des Neugeborenen den Impfschutz gegen Keuchhusten zu überprüfen und gegebenenfalls zu komplettieren.
Pneumokokken
Pneumokokken können Erkrankungen wie Otitis media, Sinusitis, Pneumonie, Meningitis und Sepsis hervorrufen, die vor allem im Säuglingsalter schwer verlaufen. Die STIKO empfiehlt die Impfung für alle Kinder ab dem zweiten Lebensmonat. Bis zum vollendeten 11. bis 14. Lebensmonat sollten insgesamt vier Impfungen mit einem Mindestabstand von vier Wochen verabreicht worden sein.
Der in Deutschland zugelassene sieben-valente Pneumokokken-Konjugat-Impfstoff (Prevenar®) deckt etwa 80% der am häufigsten vorkommenden Serotypen ab. Die Impfung kann zeitgleich mit dem derzeit auf dem Markt befindlichen hexavalenten Impfstoff, anderen Tdap-Kombinations-Impfstoffen, mit dem MMR-Impfstoff sowie mit dem Varizellen-Impfstoff vorgenommen werden. Ab einem Alter von zwei Jahren kommen Polysaccharid-Impfstoffe (z. B. Pneumopur® , Pneumovax®), die gereinigte Kapsel-Polysaccharide von 23 verschiedenen Serotypen der Erreger enthalten, zum Einsatz.
Kinderlähmung: noch immer nicht ausgerottet
Erreger der Poliomyelitis sind RNA-Viren. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat sich zum Ziel gesetzt, die Kinderlähmung weltweit auszurotten (Global Polio Eradicaton Initiative). Im Jahre 2002 wurde Europa – wie zuvor schon Nord- und Südamerika, Australien und die westpazifische Region – für poliofrei erklärt. Die Impfung wird von der STIKO weiterhin empfohlen, da sich in einigen Ländern Afrikas und Asiens noch Wildvirus-Reservoire befinden. In anderen Ländern dieser Regionen (vor allem Namibia, Nigeria, Somalia, Indien, Afghanistan, Pakistan) ist gegenwärtig ein Anstieg der Polio-Erkrankungsfälle zu verzeichnen.
Seit 1998 wird die Impfung gegen Kinderlähmung (außer zur Postexpositionsprophylaxe) nicht mehr mit dem Schluckimpfstoff (orale Polio-Vakzine, OPV), der abgeschwächte vermehrungsfähige Polioviren enthielt, sondern mit einem injizierbaren Impfstoff aus abgetöteten Polioviren der Typen I, II und III (inaktivierte PolioVakzine, IPV) durchgeführt.
Bei Verwendung von Kombinationsimpfstoffen werden davon drei Dosen im ersten Lebensjahr (ab vollendetem 2. Lebensmonat) und eine vierte zu Beginn des 2. Lebensjahres (zwischen 12. und 14. Lebensmonat) verabreicht. Wenn kein Kombinationsimpfstoff verabreicht wird, sind bis zum 2. Lebensjahr drei Impfdosen ausreichend. Zwischen dem 9. und 17. Lebensjahr ist eine Auffrischimpfung notwendig (siehe Abb. Impfkalender). Auch bei Reisen in Endemiegebiete sollten Kinder geimpft werden.
Röteln – eine klassische Kinderkrankheit
Das Rötelnvirus ist weltweit endemisch verbreitet. In Populationen, in denen nicht geimpft wird, erfolgen 80 bis 90 % der Infektionen im Kindesalter. Der einzige natürliche Wirt ist der Mensch. Die Übertragung erfolgt aerogen durch Tröpfcheninfektion. Das Virus dringt in die Schleimhaut des oberen Respirationstraktes ein, vermehrt sich vornehmlich im lymphatischen Gewebe und führt zu einer ausgeprägten Virämie mit der Möglichkeit der diaplazentaren Übertragung in der Schwangerschaft. Obwohl eine postnatale Rötelninfektion selten mit Komplikationen einhergeht, verursacht eine über die Plazenta der Mutter erfolgte Infektion des sich entwickelnden Fetus schwere Schäden, deren Häufigkeit und Schweregrad vom Infektionszeitpunkt während der Schwangerschaft abhängen. Zur Prophylaxe der Röteln steht ein attenuierter Lebendimpfstoff zur Verfügung. Die Rötelnimpfung wird in Kombination mt der Masern- und der Mumpsimpfung (MMR-Impfung) erstmalig ab vollendetem 11. Lebensmonat, ein zweites Mal ab dem 15. Lebensmonat empfohlen. Bei zwei dokumentierten Impfungen ist eine zusätzliche monovalente Impfung für Mädchen zum Schutz vor einer Rötelnembryopathie in der Schwangerschaft nicht erforderlich. Die STIKO empfiehlt, bei Jugendlichen spätestens mit der Jugendgesundheitsuntersuchung (J1) auf eine komplette, das heißt zweimalige MMR-Impfung zu prüfen und diese gegebenfalls zu komplettieren.
Tetanus
Tetanus ist eine besonders gefürchtete Infektionskrankheit, da trotz moderner Behandlungsmethoden die Sterblichkeit immer noch zwischen 25 und 50% liegt. Die Impfung mit dem Toxoid-Impfstoff erfolgt – meist kombiniert mit anderen Antigenen – ab dem vollendeten 2. Lebensmonat dreimal im Abstand von jeweils vier Wochen. Mit der vierten Impfung ab dem 12. Lebensmonat ist die Grundimmunisierung abgeschlossen. Die erste Auffrischung wird im 5. bis 6. Lebensjahr, die zweite zwischen dem 9. und 17. Lebensjahr empfohlen.
Windpocken (Varizellen)
Eine Immunisierung gegen das Varizella-zoster-Virus wird zwischen dem 12. bis 14. Lebensmonat empfohlen, entweder simultan mit der ersten MMR-Impfung oder frühestens vier Wochen danach. Mit den beiden zurzeit in Deutschland zugelassenen Lebendimpfstoffen Varilrix® und Varivax® wird bis zum 13. Lebensjahr eine einmalige Impfung als ausreichend betrachtet. Bei Jugendlichen ab vollendetem 13. Lebensjahr werden zwei Impfdosen im Abstand von vier bis acht Wochen empfohlen. Bei Anwendung des MMRV-Impfstoffes Priorix-Tetra® werden – zulassungsbedingt – zwei Dosen verabreicht.
Die Impfviren können in sehr seltenen Fällen auf Kontaktpersonen übertragen werden. Daher sollten geimpfte Kinder und Jugendlichen, bei denen nach der Impfung einzelne Windpockenbläschen ("Impfkrankheit") aufgetreten sind, bis fünf Tage nach Auftreten der letzten frischen Bläschen den Kontakt zu Personen mit stark geschwächter Abwehr und Schwangeren vermeiden. Dies ist wichtig, da die Erkrankung einer ungeimpften Mutter fünf Tage vor bzw. zwei Tage nach der Entbindung zu einer Gefährdung des Kindes (congenitales Varizellensyndrom mit einer Letalitätsrate von bis zu 30%) führen kann.
Impfberatung – gute Argumente sind gefragt
Jährlich sterben in der EU rund 32.000 Kinder an Krankheiten, die durch Impfungen verhindert werden könnten. Auch in Deutschland werden die Durchimpfungsraten noch als zu gering betrachtet – vor allem von seiten des Robert Koch-Instituts in Berlin, dem Sitz der Ständigen Impfkommission. Die Aufklärungspflicht über Impfungen im Kindes- und Jugendalter obliegt in erster Linie dem Arzt. Er muss umfassend über die Impfung selbst und die damit zu verhütende Krankheit aufklären – dazu gehören auch Nebenwirkungen und eventuell zu erwartende Komplikationen. Die Eltern sollten damit in die Lage versetzt werden, ihre Impfentscheidung möglichst optimal informiert zu treffen. In den ersten Lebensjahren sind die Rahmenbedingungen für diese Aufklärung günstig, da wegen der Vorsorgeuntersuchungen (U2 bis U9) regelmäßige Arztbesuche anstehen. Schwieriger wird es bei älteren Schulkindern und Jugendlichen, die – wenn sie gesund sind – viel seltener zum Arzt gehen. Hier kann die Apotheke eine Lücke schließen, und zwar durch:
- Anbieten von Hilfestellung bei Fragen zum Impfkalender, insbesondere Verweis auf die Notwendigkeit von Auffrischimpfungen bei älteren Kindern;
- Beratung zu Reiseimpfungen;
- Hinweis auf die Möglichkeit einer aktiven oder passiven Immunisierung in bestimmten Situation (z. B. TetanusImmunprophylaxe nach Verletzungen);
- Bereitstellung von sachlichen Argumenten für Eltern, die durch impfkritische Literatur verunsichert sind;
- Durchführung einer Beratungsaktion zum Thema "Impfen" in der Apotheke.
Nebenwirkungen von Impfungen
Wie bei Arzneistoffen so kann es auch bei der Verabreichung von Impfstoffen zu unerwünschten Wirkungen kommen, wobei Unterschiede zwischen Lebend- und Totimpfstoffen bestehen. Bei Totimpfstoffen ist mit dem Auftreten unerwünschter Wirkungen innerhalb von 48 Stunden nach Gabe zu rechnen. Bei Lebendimpfstoffen kann dieser Zeitraum bis zu eine Woche betragen, da sich die verabreichten abgeschwächten Erreger erst vermehren müssen. Eine der häufigsten Fragen im Zusammenhang mit Impfnebenwirkungen ist, ob der Nutzen einer Impfung das Risiko möglicher Nebenwirkungen überwiegt. Statistische Untersuchungen haben eindeutig gezeigt, dass bei den Krankheiten, gegen die Schutzimpfungen empfohlen werden, Komplikationen der Erkrankungen um ein Vielfaches häufiger auftreten als Komplikationen durch die Impfung. Auf die zahlreichen weiteren Fragen, die besorgte Eltern in der Apotheke im Zusammenhang mit bevorstehenden Impfungen stellen könnten, kann hier aus Platzgründen nicht eingegangen werden. Verwiesen sei deshalb auf die Website des Robert Koch-Instituts (www.rki.de), wo in der Rubrik "Schutzimpfungen – 20 Einwände und Antworten des Robert Koch-Instituts und des Paul-Ehrlich-Instituts" Argumentationshilfen für die Beratung zu finden sind.
Kontraindikationen für eine Impfung
Häufig taucht die Frage nach Kontraindikationen bei Impfungen auf. Auch hierzu gibt die STIKO eindeutige Empfehlungen. Folgende Gründe können bei Kindern und Jugendlichen vorübergehend oder dauerhaft gegen die Durchführung einer Schutzimpfung sprechen:
- akute behandlungsbedürftige Erkrankungen (Impfung frühestens zwei Wochen nach Genesung empfohlen);
- vorhergegangene unerwünschte Reaktion im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung (bis zur endgültigen Klärung der Ursache keine nochmalige Impfung mit dem gleichen Impfstoff);
- Allergien gegen Bestandteile des Impfstoffs (Antibiotika, Hühnereiweiß);
- angeborener oder erworbener Immundefekt (vorher Konsultation des den Immundefekt behandelnden Arztes notwendig).
Gelegentlich werden Impfungen nicht durchgeführt oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, weil Ereignisse fälschlicherweise für Kontraindikationen gehalten werden. Dies sind beispielsweise:
- banale Infekte mit subfebrilen Temperaturen (unter 38,5°C);
- Fieberkrämpfe in der Anamnese des Impflings oder der Familie;
- möglicher Kontakt des Impflings zu Personen mit ansteckenden Krankheiten;
- chronische Erkrankungen.
Am sinnvollsten ist hier die Empfehlung, Fragen zu Kontraindikationen sowohl mit dem Kinderarzt, der die Impfung vornehmen soll, als auch dem entsprechenden Facharzt zu klären.
Literatur bei der VerfasserinDr. Claudia Bruhn12163 BerlinAhornstr.Impfstoff/ Antigen- kombinationen |
Alter in vollendeten Monaten |
Alter in vollendeten Jahren |
|||||||||
Geburt |
2 |
3 |
4 |
11 –14 |
15 –23 siehe a) |
5 – 6 siehe a) |
9 –11 siehe a) |
12 –17 siehe a) |
ab 18 |
≥60 |
|
Tetanus (T)* |
1. | 2. | 3. | 4. | A | A | A++ | ||||
Diphtherie (D/d)* siehe b) |
1. | 2. | 3. | 4. | A | A | A++ | ||||
Pertussis (aP/ap)* |
1. | 2. | 3. | 4. | A | A | |||||
Hämophilus influenzae b (Hib)* |
1. |
2. c) |
3. |
4. |
|||||||
Poliomyelitis (IPV)* |
1. | 2. c) | 3. | 4. | A | ||||||
Hepatitis B (HB)* |
d) | 1. | 2. c) | 3. | 4. | G | |||||
Pneumokokken** |
1. | 2. | 3. | 4. | S | ||||||
Meningokokken |
1. e) ab vollende-tem 12. Monat | ||||||||||
Masern, Mumps, Röteln (MMR)*** |
1. | 2. | |||||||||
Varizellen |
1. | f) | ++++ | ||||||||
Influenza
+
|
S | ||||||||||
humanes Papillomavirus (HPV) +++ |
SM |
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