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Gesundheitspolitik
Fast 950 Ratiopharm-Präparate zuzahlungsfrei
Zum Jahresbeginn hatten die Spitzenverbände der Krankenkassen erneut Festbetragsabsenkungen vorgenommen und neue Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festgelegt. Nur Arzneimittel, deren Preise mindestens 30 Prozent unterhalb des Festbetrags liegen, können von der Zuzahlung befreit werden. Auch Ratiopharm hat sich den neuen Vorgaben angepasst.
Zugleich betonte das Unternehmen jedoch, dass die neuerliche Absenkung der Festbeträge – insbesondere im Zusammenspiel mit den parallel existierenden Rabattverträgen – letztlich sowohl den Patienten als auch der Industrie in Deutschland schaden werde. Sollten die Festbeträge in diesem Jahr abermals gesenkt werden, sei fraglich, ob die von Patienten und Krankenkassen erwartete Zuzahlungsbefreiung zukünftig noch gewährleistet werden könne. Die Spitzenverbände haben vor wenigen Tagen die Anhörung zu ihren Vorschlägen für eine Anpassung von 71 Festbetragsgruppen zum 1. April abgeschlossen – im Februar soll die abschließende Entscheidung fallen.
Ratiopharm verwies darauf, dass Ulrich Dietz, Leiter des Referats Arzneimittelversorgung im Bundesgesundheitsministerium, kürzlich bestätigt habe, das Festbetragssystems zu beenden, wenn die Rabattverträge wirken. Aus Sicht des Generikahersteller sind die Rabattverträge längst etabliert: Über 200 Krankenkassen hätten derzeit rund 7500 Rabattverträge abgeschlossen, ca. 60 Arzneimittelhersteller seien beteiligt und mehr als 20.000 Arzneimittelpackungen einbezogen.
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