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DAZ aktuell
Größere Steuerentlastung geplant
Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber im März 2008 aufgefordert, die steuerliche Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen neu zu regeln. Die Bundesregierung hat daraufhin einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab 2010 voll steuerlich absetzbar sind, soweit sie dazu dienen, ein "sozialhilferechtlich gewährleistetes Leistungsniveau" zu sichern. Das bedeutet, dass Beitragsanteile, die über eine Grundversorgung hinausgehen, etwa Beiträge für ein Einzelzimmer im Krankenhaus oder für Chefarztbehandlung, nicht berücksichtigt werden sollten. Per Änderungsantrag setzte die Koalition jetzt im Ausschuss durch, dass auch weitere Beitragsanteile – ebenso wie Beiträge zur privaten Pflegeversicherung – absetzbar sind, soweit sie zusammen mit den anderen Krankenversicherungs- und Pflegebeiträgen die Summe von 1900 Euro für Arbeitnehmer und 2800 Euro für Selbstständige pro Jahr nicht überschreiten. Bis zu dieser Summe sollen zudem Beiträge für Erwerbs- und Berufsunfähigkeits-Versicherungen, aber auch zu Haftpflicht- und Unfallversicherungen absetzbar sein. Diese Veränderung soll besonders Arbeitnehmern mit niedrigen Einkommen zugute kommen. Bisher waren Versicherungsbeiträge bis zu einer Höhe von 1500 Euro (Selbstständige: 2400 Euro) als Sonderausgaben abzugsfähig. Erhöht wird auch die Vorsorgepauschale bei der Lohnsteuer.
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