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- AZ 26/2010
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Gesundheitspolitik
pick up, pick down
Die Anstrengungen, das leidige Thema Pick-up-Stellen vom Tisch zu bekommen, scheinen zu einer never ending story zu werden. Die ersten Versuche waren relativ rasch gescheitert, Pick-up-Stellen über ein Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel zum Verschwinden zu bringen. Die vorbereiteten Gesetzesentwürfe fanden seinerzeit keine Zustimmung und mussten beerdigt werden.
Ein neuer Anlauf mit der schwarz-gelben Bundesregierung klingt da schon hoffnungsvoller. Findet sich ein entsprechender Passus sogar in der Koalitionsvereinbarung: "Wir werden die Auswüchse beim Versandhandel bekämpfen, indem wir die Abgabe von Arzneimitteln in den sogenannten Pick-up-Stellen verbieten", heißt es dort konkret. Das stimmte zuversichtlich. Die Regierung zeigte, dass sie von diesem Kurs nicht abweichen will. Und sie hielt Wort. Im Entwurf zum "Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz" findet sich ein Vorschlag zur Änderung des Apothekengesetzes, das die Schließung der Pick-up-Stellen zur Folge haben sollte. Der Weg, wie dies erreicht werden könnte, klingt plausibel: Der Versand von Arzneimitteln ist nur erlaubt "unmittelbar an den Endverbraucher durch die Apotheke selbst oder durch Transport- und Logistikunternehmen an die der Apotheke benannte individuelle Lieferanschrift". Und: "Rezepte werden nicht außerhalb der Betriebsräume der Apotheke gesammelt".
In der vergangenen Woche meldeten sich im Rahmen der Ressortabstimmung zwischen den Ministerien das Innen- und das Justizministerium zu diesem Gesetzesvorschlag zu Wort. Beide Ministerien tragen Bedenken vor, ein solcher Gesetzentwurf sei verfassungswidrig – ergo: ohne eine Einigung zwischen den Ressorts kann eine solche Regelung nicht in den Gesetzentwurf. Jetzt liegt er erstmal ohne Pick-up-Verbot auf dem Tisch. Für den Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Daniel Bahr, ist das Thema aber noch nicht gestorben, man sucht weiter nach Lösungen.
Es gibt sie: Die DAZ hat im vergangenen Jahr Lösungsvorschläge vorgestellt (DAZ 2009, Nr. 7, S. 647, und DAZ Nr. 19, S. 70). Der Rechtswissenschaftler Meyer entwarf sogar einen Gesetzgebungsvorschlag. Sein Weg führt nicht über eine Änderung des Apotheken-, sondern des Arzneimittelgesetzes. Ein zentraler Passus: "Im Falles des Versandes dürfen Einrichtungen zur Sammlung von Bestellungen oder Verschreibungen (Rezeptsammelstellen) und zur Aushändigung der Arzneimittel an den Endverbraucher nicht in Gewerbebetrieben oder bei Angehörigen von Heilberufen unterhalten werden.
Peter Ditzel
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