Gesundheitspolitik

BMG-Leitung stoppt Entwurf zur Apothekenbetriebsordnung

Arbeitsebene befasst sich erneut mit der geplanten Novelle

Berlin (az). Die der Leitung des Bundesgesundheitsministeriums vorgelegte Entwurfsfassung einer neuen Apothekenbetriebsordnung ist, wie aus sicherer Quelle zu erfahren war, an die Arbeitsebene zurückverwiesen worden.

Eigentlich hatte man erwartet, dass Minister Philipp Rösler (FDP) den Weg für die Novellierung der Apothekenbetriebsordnung in Kürze frei macht. Doch offenbar besteht noch einiger Klärungsbedarf im Bundesgesundheitsministerium.

Hauptgrund für die Zurückweisung der Entwurfsfassung einer neuen Apothekenbetriebsordnung dürfte in der Pick-up-Stellen-Problematik liegen. Diese Problematik wird in dem Entwurf zwar explizit nicht angesprochen; sie schwingt aber mit. Das Vorhaben der konservativ-liberalen Koalition, die ursprünglich ungewollten Auswüchse des erlaubten Arzneiversandes (im Rahmen des anstehenden Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes – AMNOG) zu stoppen, war im Innen- und Justizministerium auf Widerstand gestoßen. Beide Bundesministerien äußerten im Rahmen der Ressortabstimmung in ihren Stellungnahmen verfassungsrechtliche Bedenken gegen ein Verbot der Pick-up-Stellen. Damit konnte das angedachte Verbot nicht in den vom Bundeskabinett am 29. Juni beschlossenen Regierungsentwurf einfließen.

Viele gute Gründe für eine erneute Beleuchtung

Ob auch andere Gründe die BMG-Leitung motivierten, den ApBetrO-Entwurf nicht passieren zu lassen, war nicht zu erfahren. Es wäre aber zu verstehen. Denn der noch unautorisierte vorliegende Entwurf – der gleichwohl ernst zu nehmen ist – liefert reichlich Zündstoff für Diskussionen. Die Entscheidung der BMG-Leitung schafft Platz, einzelne Punkte gründlich zu beleuchten.

Wann ein revidierter Entwurf erneut der Leitungsebene vorgelegt wird, ist noch nicht abzusehen.

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