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Gesundheitspolitik
Neue Belastung für Apotheken
Der jüngste Fall zu diesem grundsätzlichen Problem betrifft die Firma Deltaselect, einen Hersteller von Injektions- und Infusionszubereitungen. Nach Informationen aus Kreisen der Rechenzentren haben sich bei der Abrechnung Forderungen der Rechenzentren aus den Herstellerrabatten gegen dieses Unternehmen angesammelt. Bisher seien die Rechenzentren gegenüber den Apotheken in Vorleistung getreten. Sie hätten die Rezepte in gewohnter Weise abgerechnet, auch ohne den Herstellerrabatt von Deltaselect zu erhalten. Doch dies könne für ein Rechenzentrum keine längerfristige Lösung sein. So hat das NARZ bereits angekündigt, bei der nächsten Abrechnung die Apotheken mit den nicht ausgeglichenen Herstellerrabatten von Deltaselect zu belasten. Dazu erläuterte Dr. Jörn Graue, Vorsitzender des NARZ, die Apotheken würden dann Inhaber der Forderungen. Dann müssten die Apotheken versuchen, den Herstellerrabatt einzutreiben, im schlimmsten Fall auf dem Klageweg. Von der Firma Deltaselect war dazu kurzfristig keine Stellungnahme zu erhalten.
Inkassofunktion als Problem
Doch das Problem ist über den Einzelfall hinaus interessant. Es muss in Verbindung mit den Streitigkeiten über die Höhe des Herstellerrabatts bei etlichen Produkten gesehen werden, über die seit dem Frühjahr in der AZ und der DAZ vielfach berichtet wurde. Dabei hatte der GKV-Spitzenverband den Krankenkassen empfohlen, die Apotheken für nicht gewährte Herstellerrabatte in Anspruch zu nehmen.
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